Beschlussvorlage - 2018/BAS/011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft im BOV Basedow über die Herstellung und Unterhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen gem. § 18 Abs. 1, Satz2 i.Vm. § 42 Abs. 1 FlurbG auf die Gemeinde Basedow wird zugestimmt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV Entscheidung der Gemeinde

 

Die Teilnehmergemeinschaft im BOV Basedow überträgt ihre Aufgabe bezüglich der Herstellung und Unterhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen auf die Gemeinde Basedow.

Die Ausführung und Bauträgerschaft obliegt in Eigenverantwortung der Gemeinde Basedow

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Übertragung der Aufgaben über die Herstellung und Unterhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen auf die Gemeinde Basedow entstehen keine weiteren Kosten.

 

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