Beschlussvorlage - 2018/KU/019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Dem Bürgermeister wird gemäß § 60 Absatz 5 Satz 2 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern für den vom Jahresabschluss zum 31.12.2014 abgedeckten Zeitraum Entlastung erteilt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Kummerow zum 31.12.2014 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz M-V in seiner Sitzung am 07.06.2018 geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in einem Prüfbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst.

 

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, so das der Entlastung des Bürgermeisters nichts entgegensteht.

 

Die begründenden Unterlagen sind als Anlagen der Beschluss-Vorlage 2018/KU/018 beigefügt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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