Beschlussvorlage - 2018/KU/018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Jahresabschluss der Gemeinde Kummerow zum 31.12.2014 wird gemäß § 60 Absatz 5 Satz 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern festgestellt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Kummerow zum 31.12.2014 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz M-V in seiner Sitzung am 07.06.2018 geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in einem Prüfbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst.

 

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, so dass der Feststellung des Jahresergebnisses nichts entgegensteht.

 

Die Bilanzsumme beträgt 5.084.657,93 €. Das Eigenkapital zum 31.12.2014 beträgt 3.002.019,51 €. Das wirtschaftliche Eigenkapital (Eigenkapital unter Einbeziehung der Sonderposten) beträgt 84,06 % des Gesamtvermögens.

Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 72.620,18 € (Gesamtfehl-betrag unter Einbeziehung der Vorträge 98.604,13 €) ab. Die Finanzrechnung schließt zum 31.12.2014 mit einem Fehlbetrag in Höhe von 128.911,05 € ab.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Ergebnisse werden vorgetragen und fließen in die Rechnungslegung des Folgejahres ein.

 

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Anlagen

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