Informationsvorlage - 2018/MC/035

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Information:

 

Die Grenze zwischen der Gemeinde Basedow (Gemarkung Basedow Flur 3) und der Stadt Malchin (Gemarkung Wendischhagen Flur 1) verläuft innerhalb der alten Peene. Da im Bodenordnungsverfahren unzweckmäßige Grenzverläufe nach Möglichkeit zu heilen sind, wird die Änderung der Gemeinde-/Gemarkungsgrenze empfohlen. Die Grenzen sollen an die örtlichen Gegebenheiten, am heutigen Dahmer Kanal, angepasst werden. Der alte und neue Grenzverlauf ist in dem beigefügten Flurkartenauszug und Lageskizze farblich gekennzeich-net.

 

Der notwendige Änderungsbeschluss der Stadtvertretung wird bis zur Vorlage des Boden-ordnungsplanes, mit entsprechender Aussage zur Flächenänderung, eingeholt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 Kommunalverfassung M-V

§ 58 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:  

derzeit keine

 

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Anlagen

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