Beschlussvorlage - 2018/MC/027
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der UMB-Fraktion auf Verzicht von Glyphosat und Neonicotinoid-Insektiziden
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- UMB-Fraktion
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadt Malchin
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Vorberatung
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09.04.2018
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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11.04.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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16.05.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die UMB-Fraktion beantragt, den Einsatz von Glyphosat und Neonicotinoid-Insektiziden auf städtischen Flächen zu beenden.
1. Bei der Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Flächen, entlang von Straßen und Wegen, sowie in Gartenanlagen und Parks und seine nachgeordneten Einrichtungen verzichten ab 01.04.2018 die Stadt Malchin und die Amtsangehörigen Gemeinden des gesamten Amtsgebietes des Amtes am Kummerower See auf den Einsatz von glyphosathaltigen Herbiziden und Neonicotinoid-Insektiziden. Beim Abschluss neuer Pachtverträge für städtische und Flächen der amtszugehörigen Gemeinden, für landwirtschaftliche Flächen und Gärten und bei der Verlängerung von Pachtverträgen wird eine entsprechende Klausel eingefügt. Diese Vorgabe wird auch bei Verträgen umgesetzt, die eine automatische Verlängerung für den Fall vorsehen, dass keine Kündigung erfolgt.
2. In den relevanten Satzungen und Arbeitsanweisungen der Stadt Malchin und der angehörigen Gemeinden des Amtes am Kummerower See wird der Einsatz von Glyphosat vollständig verboten. Entsprechende Regelungen werden angepasst oder aufgenommen.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Deutschlandweit verzichten bereits 90 Städte und Gemeinden auf Glyphosat und andere Pestizide bei der Pflege ihrer Grün- und Freiflächen. So auch Rostock und Neustrelitz.
Unabhängig von der Frage nach gesundheitlichen Risiken (Glyphosat gilt als krebserregend) ist eine drastische Reduktion des Glyphosateinsatzes aus ökologischen Gründen geboten, um den dramatischen Rückgang der Artenvielfalt in unserer Kulturlandschaft zu stoppen. Dem Verlust an totgespritzten Wildkräutern folgt eine reduzierte Populationsdichte entlang der Nahrungskette - bis hin zu Säugetieren und Vögeln. 30 Prozent aller Vögel der Agrarlandschaft stehen bereits auf der Roten Liste der bestandsbedrohten Tierarten. Glyphosat ist außerdem ein Wasserschadstoff. Gelangt er in Bäche, Flüsse und ins Grundwasser, wird er dort zum Problem für Wasserlebewesen. Besonders empfindlich reagieren Amphibien auf Glyphosat: Ihre Embryonalentwicklung wird gestört.
Glyphosat wird in Deutschland zudem nicht immer fachgerecht und zu häufig eingesetzt. Allein an Privatanwender werden mindestens 50 Tonnen jährlich verkauft, andere Schätzungen gehen von einem Mehrfachen aus. Die biochemischen Eigenschaften von Glyphosat machen Pflanzen krankheitsanfälliger und reduzieren die Verfügbarkeit von Nährstoffen. In der Folge sind wiederum erhöhter Pestizideinsatz und Düngung erforderlich.
Hinsichtlich der Neonicotinoid-Insektizide verweisen wir erläuternd auf einen aktuellen Artikel im GEO-Magazin bezüglich der schädlichen Auswirkungen auf Bienenvölker und andere Insekten sowie zahlreiche Dokumentarfilme bei „Tagesschau 24“ und „Arte“. Die Neonicotinoide sind mindestens beteiligt am gegenwärtig zu beobachtenden Rückgang der Insektenbestände, der mittelfristig nicht nur die in der Nahrungskette der von ihnen abhängigen Arten bedroht, sondern auch die Bestäubung von z.B. Obstbäumen massiv gefährdet.
Die Stadt Malchin und die dem Amt am Kummerower See angehörigen Gemeinden sollen Vorbild werden gegenüber privaten Grundstückseignern und eine Vorreiterrolle für andere Kreise und Kommunen übernehmen, indem sie den Gebrauch von Glyphosat und Neonicotinoiden auf eigenen Flächen untersagen. Auf versiegelten Flächen ist die Anwendung von Glyphosat ohnehin gesetzlich verboten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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110,7 kB
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