Beschlussvorlage - 2018/NK/025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Gemäß § 60 Absatz 5 Satz 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern beschließt die Stadtvertretung, dem Bürgermeister für den beschlossenen Jahresabschluss 2012 der Peenestadt Neukalen uneingeschränkte Entlastung zu erteilen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Die Stadtvertretung hat auf der Grundlage des erstellten Jahresabschlusses 2012 vom 20.02.2018 und des abschließenden Prüfungsvermerkes des Rechnungsausschusses vom 13.03.2018 den Jahresabschluss 2012 der Peenestadt Neukalen festgestellt und beschlossen. In der Folge empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern der Stadtvertretung, dem Bürgermeister für den beschlossenen Jahresabschluss uneingeschränkte Entlastung zu erteilen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

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