Beschlussvorlage - 2018/NK/015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Gemäß § 60 Absatz 5 Satz 1 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern stellt die Stadtvertretung der Peenestadt Neukalen den mit Datum vom 20.02.2018 aufgestellten Jahresabschluss 2012 der Peenestadt Neukalen fest und beschließt diesen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Peenestadt Neukalen zum 31.12.2012 gemäß § 3a KPG M-V am 13.03.2018 geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in einem Prüfbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst.

 

Auf der Grundlage dieses Berichtes empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadtvertretung, den mit Datum vom 20.02.2018 erstellten Jahresabschluss festzustellen und zu beschließen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Ergebnisse werden vorgetragen und fließen in die Rechnungslegung des Folgejahres ein.

 

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Anlagen

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