Informationsvorlage - 2018/BAS/005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Information:

 

Die Grenze zwischen der Gemeinde Basedow (Gemarkung Basedow Flur 3) und der Stadt Malchin (Gemarkung Wendischhagen Flur 1) verläuft innerhalb der alten Peene. Da im Bo-denordnungsverfahren unzweckmäßige Grenzverläufe nach Möglichkeit zu heilen sind, wird die Änderung der Gemeinde-/Gemarkungsgrenze empfohlen. Die Grenzen sollen an die ört-lichen Gegebenheiten, am heutigen Dahmer Kanal, angepasst werden. Der alte und neue Grenzverlauf ist in dem beigefügten Flurkartenauszug und Lageskizze farblich gekennzeich-net.

 

Der notwendige Änderungsbeschluss der Gemeindevertretung wird bis zur Vorlage des Bo-denordnungsplanes, mit entsprechender Aussage zur Flächenänderung, eingeholt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:  § 22 Kommunalverfassung M-V,

      § 58 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:  derzeit keine

 

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Anlagen

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