Beschlussvorlage - 2018/KU/008
Grunddaten
- Betreff:
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Nachträgliche Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung für das Haushaltsjahr 2017 im Sachkonto 6.1.1.00.543100 -Gewerbesteuerumlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Seegemeinde Kummerow
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau M. Zoschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Seegemeinde Kummerow
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Entscheidung
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19.03.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die überplanmäßige Aufwendung zu Lasten des Haushaltsjahres 2017 im Sachkonto 6.1.1.00.543100 –Gewerbesteuerumlage- in Höhe von 4.700,00 € wird genehmigt. Die Deckung der Mehraufwendung erfolgt aus dem Sachkonto 6.1.1.00.401300 – Gewerbesteuer- in Höhe von 1.600 € und aus dem Sachkonto 5.3.8.00.432210 – Entgelt für Abwasserbeseitigung- in Höhe von 3.100,00 €.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 KV Entscheidung der Gemeinde
§ 50 KV Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Die Haushaltsüberschreitung ergab sich im Jahr 2017 durch die Abrechnung des IV. Quartal 2016 im Februar des Haushaltsjahres 2017. Es wurden dann die drei Abrechnungen für das I., II. und III. Quartal gebucht sowie die Vorauszahlung für das IV. Quartal 2017, die in gleicher Höhe wie das 3. Quartal festgesetzt wird. Die Festsetzung erfolgt durch den Landkreis. Die Berechnung der Umlagebeträge ergeben sich aus den Ist-Beträgen an Gewerbesteuern. Für die Übertragung der Haushaltsmittel in Höhe von 1.600,00 € besteht ein Zweckbindungsvermerk gemäß § 13 Abs. 2 GmHVO. Im Sachkonto für Entgelte für Abwasserbeseitigung wurden Mehreinnahmen verbucht.
