Beschlussvorlage - 2018/KU/007
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßennamen Kummerow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Seegemeinde Kummerow
- Federführend:
- Bürgeramt
- Verantwortlicher:
- Herr T. Feldmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung der Seegemeinde Kummerow
|
Entscheidung
|
|
|
|
19.03.2018
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Kummerow präzisiert den Beschluss Nr.2017/KU/0312 vom 08.09.2017 wie folgt: Die Dorfstraße Kummerow erhält für den Abschnitt von der Buswendestelle ab Hausnummer 106 bzw.70 A in Richtung der Wiesen den Namen:
a) „Zum Eiskellerberg
oder
b) „Zu den Wiesen“
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 1 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes M-V können Gemeinden den Straßen Namen geben. Von diesem Recht hat die Gemeinde Kummerow Gebrauch gemacht und für den Abschnitt der Dorfstraße ab der Buswendeschleife in Richtung der Wiesen den Namen „Eiskellerberg“ vergeben. Gegen diese Entscheidung der Gemeindevertretung haben sich viele betroffene Anlieger im Rahmen einer Unterschriftensammlung gewandt. Der Bürgermeister lud die Anlieger daraufhin in die Sitzung der GV am 01.02.2018 zu einer Aussprache ein. Die Anlieger forderten von der Gemeindevertretung eine Änderung des Namens für diesen Straßenabschnitt in „Zu den Wiesen“.
Die Gemeindevertretung verständigte sich daraufhin im nichtöffentlichen Teil der Sitzung über den Namen des Straßenabschnittes und beschloss den Namen „Zum Eiskellerberg“.
Da der Beschluss unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefasst wurde war er rechtswidrig. Der Bürgermeister legte daher nach Hinweis durch die Amtsverwaltung am 21.02.2018 Widerspruch gegen diesen Beschluss ein. Damit ist in der nächsten Sitzung über den Wiederspruch und über die Namensführung des strittigen Straßenabschnitts in öffentlicher Sitzung zu entscheiden.
