Beschlussvorlage - 2018/MC/009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Malchin billigt den vorliegenden Entwurf der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Am Strauchwerder“ der Stadt Malchin bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung und beschließt diesen während der Dienst- und Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Malchin öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen. Außerdem sind die Nachbargemeinden zu beteiligen.

 

Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet (www.malchin.de) einzustellen.  

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Sach- und Rechtslage

 

Sach- und Rechtslage:

§ 22 Kommunalverfassung  M-V

§§ 2 – 4 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Von einem privatem Vorhabenträger ist beabsichtigt, das vorhandene Gebäude des ehemaligen Möbelmarktes umfangreich zu sanieren und anderweitig gewerblich zu nutzen. Außerdem soll auf den nicht für eine andere gewerbliche Nutzung benötigten Freiflächen eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer Leistung von 750 kW errichtet werden.

Um die Planungsziele realisieren zu können, soll das bisherige Sondergebiet „Möbel“ (§ 11 BauNVO) in ein Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO) umgewandelt werden. Eine Beibehaltung der Ausweisung Sondergebiet „Möbel“ würde eine anderweitige gewerbliche Nutzung der Fläche verhindern.

Die Stadtvertretung Malchin hat mit Beschluss 2017/MC/1048 vom 19.07.2017 das hierzu notwendige Verfahren zur Aufstellung der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungs-planes Nr. 7 „Am Strauchwerder“ der Stadt Malchin eingeleitet. 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Stadt Malchin entstehen keine Kosten. Die Finanzierung und Durchführung des Bauleitplanverfahrens obliegt gemäß städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Malchin und der Firma MES Solar XXXIII GmbH & Co. KG Parchim vom 27.10.2017 (s. Beschluss 2017/MC/1085 vom 06.12.2017 zum städtebaulichen Vertrag) dem Vorhabenträger.

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Anlagen

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