Beschlussvorlage - 2010/MC/110
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle 01/9000.8450
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- FBI - Finanzverwaltung
- Verantwortlicher:
- Frau M. Zoschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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24.02.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2009 in der Haushaltsstelle 9000.8450 „Verzinsung Steuererstattungen“ wird in Höhe von 36.500,00 € genehmigt.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 9000.2650 „Zinseinnahmen gemäß § 233 a AO“ in gleicher Höhe.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 52 Kommunalverfassung Über- und außerplanmäßige Ausgaben
§ 4 Kommunalverfassung Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Bei der Festsetzung der Gewerbesteuer kommt es vor, dass die Stadt Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer einerseits zurückzahlen, andererseits auch die bereits geleisteten Beträge gem. § 233 a AO verzinsen muss, wenn die Steuerfestsetzung geringer als die Vorauszahlung ausfällt (Verzinsung von Steuererstattungen). Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in die Steuer entstanden ist.
Im Haushaltsjahr 2009 sind durch derartige Fälle 46.500,00 € an Zinszahlungen angefallen. Die Höhe der zu zahlenden Zinsen nach § 233 a AO ist nicht genau planbar, weil sie in Abhängigkeit von der Ertragslage der gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen und der festgesetzten Vorauszahlung entsteht.
