Beschlussvorlage - 2010/MC/110

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2009 in der Haushaltsstelle 9000.8450 „Verzinsung Steuererstattungen“ wird in Höhe von 36.500,00 € genehmigt.

 

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 9000.2650 „Zinseinnahmen gemäß § 233 a AO“ in gleicher Höhe.

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 52 Kommunalverfassung                            Über- und außerplanmäßige Ausgaben

§   4 Kommunalverfassung                            Über- und außerplanmäßige Ausgaben

 

Bei der Festsetzung der Gewerbesteuer kommt es vor, dass die Stadt Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer einerseits zurückzahlen, andererseits auch die bereits geleisteten Beträge gem. § 233 a AO verzinsen muss, wenn die Steuerfestsetzung geringer als die Vorauszahlung ausfällt (Verzinsung von Steuererstattungen). Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in die Steuer entstanden ist.

 

Im Haushaltsjahr 2009 sind durch derartige Fälle 46.500,00 € an Zinszahlungen angefallen. Die Höhe der zu zahlenden Zinsen nach § 233 a AO ist nicht genau planbar, weil sie in Abhängigkeit von der Ertragslage der gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen und der festgesetzten Vorauszahlung entsteht.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Haushaltstelle:

Betrag

VMH

VWH

Anmerkung

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

01/9000.8450

36.500,00

 

x

einmalig

 

 

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

01/9000.2650

36.500,00

 

x

einmalig

 

 

 

 

 

 

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