Beschlussvorlage - 2018/NK/016
Grunddaten
- Betreff:
-
Planung zur Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik in Neukalen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Peenestadt Neukalen
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr R. Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung der Peenestadt Neukalen
|
Entscheidung
|
|
|
|
01.03.2018
|
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 Kommunalverfassung M-V
Im Auftrag der Peenestadt Neukalen hat das Ingenieurbüro Drews (Auftragsvergabe Planungsleistungen s. Beschluss 2017/NK/704) die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED in Neukalen geplant.
Im Rahmen des Vorhabens sollen insgesamt 243 Leuchten auf LED umgerüstet werden. Hierbei werden teilweise nur die Leuchtenkörper incl. der Einspeisung gewechselt. In einigen Straßen soll die komplette Straßenbeleuchtung (Erdkabel, Masten und Mastaufsatzleuchten) erneuert werden. Außerdem werden die vorhandenen Straßenbeleuchtungsschränke überprüft und erforderliche Einbaugeräte erneuert. Um die Straßenbeleuchtungsanlage vor Blitzeinschlägen zu schützen werden in den Straßenbeleuchtungsschränken Überspannungsschutz-Kombi-Ableiter und in den Masten Überspannungsschutz für die LED-Leuchten eingebaut.
Es ist vorgesehen, dass bei der neuen Straßenbeleuchtungsanlage keine Nacht-abschaltungen erfolgen. Die Beleuchtung soll in der Nacht durchgehend an bleiben. Es erfolgt jedoch eine Dimmung. Durch die Umsetzung des Vorhabens werden erhebliche Energie- und Unterhaltungskosten eingespart.
Ausgenommen von der Umstellung sind zunächst die Wohngebiete „Am Bahndamm“ , „Auf dem Gartshof“ und „An der Schlakendorfer Straße“. Die Umstellung der Straßenbeleuchtung in diesen Straßen soll im Zusammnenhang mit dem Straßenausbau und der Erneuerung der Schmutzwasser- und Regenwasserkanäle erfolgen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die vorliegende Planung bildet die Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln nach der Klimaschutzförderrichtlinie M-V und der Richtlinie zur Gewährung von Kofinanzierungs-hilfen beim Landesförderinstitut. Die Realisierung des Vorhabens ist von der Bereitstellung der Fördermittel und der notwendigen Eigenmittel abhängig (geplanter Zeitraum:2018/19).
Sachkonto: | Betrag € | Erg.-HH | Fin.-HH (investiv) | einmalig | laufend | Bemerkungen |
|
|
|
|
|
|
|
Ausgaben: |
|
|
|
|
|
|
5.4.1.00/0018.785300 | 588.600,00 € |
| x |
|
|
|
Einnahmen: |
|
|
|
|
|
|
5.4.1.00/0018.681420 | 353.160,00 € |
| x |
|
| Klima |
5.4.1.00/0018.681430 | 176.600,00 € |
| x |
|
| Kofi |
|
|
|
|
|
|
|
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
2,7 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
472,5 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
427,5 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
677,9 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
42,5 kB
|
