Beschlussvorlage - 2018/NK/005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Neukalen nimmt für die Schöffenwahl 2018 folgende Bürger in die Vorschlagsliste auf:

 

  • Paß, Heike
  • Altmann, Wenke
  • Krüger, Monique

 

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§§ 36 und 37 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) Vorschlagsliste für Schöffen

 

Durch den Präsidenten des Landgerichts Neubrandenburg wurde für die Stadt Neukalen festgelegt, dass mindestens drei Schöffinen/Schöffen als Vorschlag für die Schöffenwahl 2018 (Amtszeit 2019 bis 2024) zu benennen sind.

 

Nach erfolgtem Aufruf in der Presse haben sich oben genannte Personen um das Amt beworben.

 

Für die Aufnahme in die Liste nach § 36 GVG ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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