Beschlussvorlage - 2010/MC/108

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2009 in der Haushaltsstelle 9000.8100 „Gewerbesteuerumlage“ wird in Höhe von 103.400,00 € genehmigt.

 

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 9000.2650 „Zinseinnahmen gemäß § 233 a AO“ in gleicher Höhe.

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 52 Kommunalverfassung                                        Über- und außerplanmäßige Ausgaben

§   4 Kommunalverfassung                                        Über- und außerplanmäßige Ausgaben

 

 

 

Bei der Festsetzung der Gewerbesteuerumlage wurde der Abschlag für den Monat Juni 2009 für die Gemeinde Remplin im Malchiner Haushalt nicht anteilig geplant.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Haushaltstelle:

Betrag

VMH

VWH

Anmerkung

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

01/9000.8100

103.400,00

 

X

einmalig

 

 

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

01/9000.2650

103.400,00

 

X

einmalig

 

 

 

 

 

 

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