Beschlussvorlage - 2010/MC/101

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der hydrologischen Umgestaltung des Polders Malchin-West (ZBO) stehen keine durch die Stadt Malchin zu vertretenen öffentliche Interessen und Belange entgegen.

Nach Fertigstellung der Planungsunterlagen wird um Vorstellung des Maßnahmeprojektes gebeten.

 

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

 

§ 22 Kommunalverfassung                                          Entscheidung der Gemeinde

§ 68 Landeswassergesetz                                          Ausbau der Gewässer

§ 70 Landeswassergesetz                                          Planfeststellung/Plangenehmigung

 

Die Landgesellschaft Mecklenburg- Vorpommern mbH, Außenstelle Greifswald, hat beim Landrat des Landkreises Demmin als untere Wasserbehörde den Antrag gestellt, für die Umgestaltung des hydrologischen Systems im Polder Malchin-West das wasserrechtliche Genehmigungsverfahren durchzuführen.

Die in der beiliegenden Vorhabensbeschreibung ausgeführten Maßnahmen stellen ein Gewässerausbau im Sinne der §§ 68 -70 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern dar und bedürfen einer wasserrechtlichen Genehmigung.

Nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen und der voraussichtlichen Betroffenheit legte die untere Wasserbehörde fest, dass ein öffentliches Verfahren durchgeführt wird. Im Zuge der Bearbeitung des Genehmigungsverfahrens sind die Träger öffentlicher Belange und die Grundstückseigentümer und– nutzer anzuhören. Die Einwände sind abzuwägen und einer Entscheidung zuzuführen.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Maßnahme wird über das Moorschutzprogramm zu 100 % gefördert. Vorhabenträger ist die Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH, Außenstelle Greifswald. Der Stadt entstehen keine finanziellen Kosten.

 

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