Beschlussvorlage - 2018/GIE/002
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag von Frau Gesine Wolter an den WZV zum Anschluss an die Straßenentwässerungsleitung in der Beethovenstraße 15
Flur 1, Gemarkung Gielow auf dem Flurstück 151/13 im Rahmen der Errichtung eines Einfamilienwohnwohnhaus
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Gielow
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Frau C. Pinno
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Bauausschuss der Gemeinde Gielow
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Vorberatung
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06.03.2018
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Gestoppt
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Gemeindevertretung Gielow
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Entscheidung
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Gielow hat im Jahr 2006 die Beethovenstraße ausgebaut.
Von den Grundstücksanliegern hat nur die Gemeinde Gielow (Grundstück Feuerwehr) und Familie Strobel den Bedarf zur Ableitung des von ihren Grundstücken anfallenden Niederschlagswassers beim WZV angemeldet. Alle anderen Grundstückseigentümer haben keinen Bedarf angemeldet.
Darum wurde in der Vereinbarung mit dem WZV nur die Kostenteilung ab dem Grundstück Strobel für den Regenwasserkanal vereinbart.
Da die Beethovenstraße zur Herstellung des Anschlusses aufgebrochen werden muss, ist seitens der Gemeinde Gielow nun zu prüfen, ob noch für andere Grundstücke die Ableitung des Oberflächenwassers erforderlich ist. (z.B. Betreutes Wohnen oder andere Bauvorhaben).
Hat Frau Wolter die Möglichkeit, das anfallende Niederschlagswasser auf ihrem Grundstück zu versickern?
