Beschlussvorlage - 2018/MC/015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Für den durch die Stadtvertretung Malchin am 18.02.2003 als Satzung beschlossenen und nach ortsüblicher Bekanntmachung im „Malchiner Generalanzeiger“ am 16.01.2005 in Kraft getretenen Bebauungsplan Nr. 26 „Blumenstraße“ der Stadt Malchin beschließt die Stadtvertretung Malchin die Aufstellung der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Blumenstraße“ der Stadt Malchin. 

 

Plangebiet:

Der Geltungsbereich der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Blumenstraße“ der Stadt Malchin umfasst eine Fläche von ca. 2,1 ha in der Flur 11 der Gemarkung Malchin und ist identisch mit dem Geltungsbereich des Ursprungs-Bebauungsplanes. Der Geltungsbereich ist im anliegenden Lageplan ausgegrenzt.

 

Mit der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 werden folgende Planungsziele angestrebt:  

 

-          Änderung der ursprünglich geplanten Straßenverkehrsflächen/

   Erschließungsanlagen zur Erschließung des Wohngebiets

-          Änderung gestalterischer Festsetzungen nach § 86 LBauO M-V

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich, öffentlich bekannt zu machen.

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 Kommunalverfassung M-V

§ 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Der Vorhabenträger möchte das Gebiet der ehemaligen Blumenschule erschließen und vermarkten. Zur Realisierung des Vorhabens ist eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Blumenstraße“ der Stadt Malchin erforderlich. Mit dem Aufstellungsbeschluss wird das Bauleitplanverfahren eingeleitet.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Stadt Malchin entstehen keine Kosten. Die Finanzierung und Durchführung des Bauleitplanverfahrens zur 1. Änderung der Satzung über den B-Plan Nr. 26 „Blumenstraße“ der Stadt Malchin obliegt dem Vorhabenträger (Herrn Bondzio). Zwischen der Stadt Malchin und dem Vorhabenträger wurde diesbezüglich am 29.08.2017 ein entsprechender städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. Der städtebauliche Vertrag wurde durch die Stadtvertretung Malchin mit Beschluss vom 18.10.2017 (2017/MC/1056) gebilligt.

 

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Anlagen

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