Beschlussvorlage - 2018/MC/012
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Malchin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr R. Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadt Malchin
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Vorberatung
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29.01.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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07.03.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Malchin beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Malchin im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 1 „Mühlenfeld“.
Der Änderungsbereich befindet sich am südöstlichen Rand der Stadt Malchin und hat eine Größe von ca. 27 ha. Er wird im Osten durch die Bahnstrecke Bützow-Pasewalk und im Süden durch die Kreisstraße DM 3 (Leuschentiner Damm) begrenzt. Westlich grenzt der Änderungsbereich an das Gebiet des B-Planes Nr. 7 „Am Strauchwerder“ der Stadt Malchin und nördlich an eine Kleingartenanlage an. Der Plangeltungsbereich ist im anliegenden Übersichtsplan dargestellt.
Mit der Flächennutzungsplanänderung sollen folgende Änderungen vorgenommen werden:
- Änderung der Ausweisung eines Industriegebietes (GI) in ein Sonstiges Sondergebiet „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ (SO PV-FA) und in Gewerbegebiet (GE)
- Änderung der Ausweisung eines Industriegebietes (GI) in Gewerbegebiet (GE) und öffentliche Grünflächen
Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Malchin soll parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Mühlenfeld“ der Stadt Malchin erfolgen.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich, öffentlich bekannt zu machen.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 Kommunalverfassung M-V
§ 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtvertretung Malchin hat in ihrer Sitzung am 19.07.2017 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Mühlenfeld“ der Stadt Malchin gefasst. Im nächsten Verfahrensschritt soll der Vorentwurf von der Stadtvertretung gebilligt und zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bestimmt werden (s. Beschlussvorlage 2018/MC/013).
Nach § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der rechtswirksame F-Plan der Stadt Malchin unterscheidet sich in Teilen von den geplanten Ausweisungen des B-Planes Nr. 1 „Mühlenfeld“. Anders als im Vorentwurf des B-Planes Nr. 1, der vier eingeschränkte Gewerbegebiete (GEe), fünf „normale“ Gewerbegebiete (GE) und zwei Industriegebiete (GI) sowie ein Sonstiges Sondergebiet „PV-Freiflächenanlage“ vorsieht, enthält der rechtswirksame F-Plan ein Gewerbegebiet (GE) und zwei Industriegebiete (GI). Außerdem sind im Vorentwurf des B-Planes Nr. 1 zusätzlich öffentliche Grünflächen (V 1) mit der Zweckbestimmung Vermeidungs- und Minderungsmaßnahme 1 ausgewiesen. Der F-Plan soll im Parallelverfahren dergestalt geändert werden, dass er nicht im Widerspruch zu den Ausweisungen des B-Planes Nr. 1 „Mühlenfeld“ steht.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Stadt Malchin entstehen keine Kosten. Die Finanzierung und Durchführung des Verfahrens zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Malchin obliegt gemäß städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Malchin und der Firma MES Solar XXX GmbH & Co. KG Parchim vom 21.06.2017 (s. Beschluss 2017/MC/1032 vom 19.07.2017) dem Vorhabenträger.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1.019,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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3 MB
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