Beschlussvorlage - 2018/MC/016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Güllebehälters in der Gemarkung Scharpzow Flur 4 auf dem Flurstück 36 wird mit der Auflage erteilt, da der ländliche Weg für 5,5 t Gesamtlast ausgebaut wurde, darf diese zur Bestückung bzw. zur Entnahme nicht überschritten werden

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 35 BauGB Bauen im Außenbereich

§ 22 KV Entscheidung der Gemeinde

§ 36 BauGB Stellungnahme der Gemeinde

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Wenn die Tonnage nicht eingehalten wird, kommen enorme Unterhaltungskosten auf den jeweiligen Straßenbaulastträger zu!!

 

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