Beschlussvorlage - 2018/MC/001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Beantragung des Titels „Staatlich anerkannter Erholungsort“ für den Ortsteil Salem der Stadt Malchin wird die Zustimmung erteilt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Um erste Erkenntnisse zur möglichen Beantragung der Prädikatisierung „Staatlich anerkannter Erholungsort“ gemäß dem Kurortgesetz M-V vom 29.08.2000 sowie den Qualitätsstandards des Deutschen Heilbäderverbandes e.V und des Deutschen Tourismusverbandes e.V. für die Prädikatisierung zu gewinnen, erfolgte im Februar 2017 eine Besichtigung der Ortslage mit Vertretern des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V. Neben zahlreichen Kriterien zur Erfüllung der Normen bedarf es ausserdem eines Gemeindebeschlusses sowie der Erhebung eines Bioklimatischen Gutachtens und einer Luftqualitätsbeurteilung durch den DWD.

Im Falle der Erreichung des Prädikates wäre die Stadt Malchin  in der Lage, gemäß § 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V v. 12.April 2005) Fremdenverkehrsabgaben für ortsfremde Besucher des Ortsteiles Salem per Satzung zu erheben, um mit diesen Einnahmen die tourismus- bzw. fremdenverkehrsaffine Infrastruktur zukünftig zu unterhalten und auszubauen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

1. Kosten für Gutachten des DWD lt. Anlage

2. weitere, bisher n.n. verifizierbare Kosten für Erfüllung der Qualitätskriterien

 

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Anlagen

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