Beschlussvorlage - 2017/MC/1110

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Gärrestenendlagers in der Flur 15 Gemarkung Malchin, teilweise auf den Flurstücken79; 78 und 77 wird erteilt.Die Stadt Malchin ist bei diesem BIMSCH-Verfahren an die Zweimonatsfrist ab Eingang des Antrages gebunden.

Erfolgt keine Beschlussfassung gilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB als automatisch erteilt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Die Erweiterung der Lagerkapazität (Errichtung Gärresteendlager III) wird auf Grunglage der Gesetzesänderung der Düngemittelverordnung notwendig ,diese fordert die Vorhaltung von Gärresten zu verlängern.Es treten dadurch, das das Gärresteendlager abzudecken ist und der Trasport von einem Behäter zum anderen über Rohrleitungen erfolgt keine zusätzlichen Geruchsbelästigungen auf.

§ 36 BauGB Stellungnahme der Gemeinde

§ 22 KV Entscheidung der Gemeinde

Bundesimmissionsschutzgesetz gemäß §§ 16 und 8 a und § 6 Abs.1 Nr. 2

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Stadt Malchin, da es sich um einen privaten Bauantrag handelt.Zur Ableitung des Oberflächenwassers wurde durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte der Wasser und Bodenverband beteiligt.

 

 

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Anlagen

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