Beschlussvorlage - 2017/GIE/0454

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Die Beschlüsse 2017/GIE/0439 und 2017/GIE/0447 werden aufgehoben.

2. Für die Umstellung der Heizung der Schule Gielow auf einen erneuerbaren Energieträger wird eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 25.400 € im Produktsachkonto 2.1.1.01/0002.785200 genehmigt. Die Deckung erfolgt aus Mehreinzahlungen in den Produktsachkonten 2.1.1.01/0002.681420 in Höhe von 17.100 € und 2.1.1.01/0002.681430 in Höhe von 5.000 € sowie Mehreinzahlungen im Produktsachkonto 1.2.6.05/0202.685610 (Verkauf Feuerwehrfahrzeug) in Höhe von 3.300 €.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 Kommunalverfassung M-VEntscheidung der Gemeinde

§ 50 Kommunalverfassung M-VÜberplanmäßige und außerplanmäßige

Aufwendungen u Auszahlungen

 

Auf Grund von Nachträgen sind Mehrauszahlungen für die Maßnahme der Umstellung der Heizung der Schule Gielow auf einen erneuerbaren Energieträger entstanden. Diese wurden zunächst über die nunmehr aufzuhebenden Beschlüsse gedeckt.

 

Mit Datum vom 13.11.2017 wurde die Änderung des Zuwendungsbescheides beim Fördermittelgeber, dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt – Mittleres Mecklenburg-, beantragt. Die Verwaltung erhielt am 27.11.2017 im Vorab per Mail den geänderten Zuwendungsbescheid, in dem sämtliche Auszahlungen (einschließlich Nachträge) als förderfähig anerkannt wurden. Entsprechend erhöht sich der Zuwendungsbetrag gegenüber dem Planansatz.

 

Die Deckung der Mehrauszahlungen erfolgt nunmehr zum Großteil aus den Mehreinzahlungen aus zweckgebundenen Fördermitteln.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Sachkonto:

   Betrag

       €

Erg.-HH

Fin.-HH

(investiv)

einmalig

laufend

Bemerkungen

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen:

 

 

x

x

 

 

2.1.1.01/0002.785200

+ 25.400

 

 

 

 

 

Einzahlungen:

 

 

x

x

 

 

2.1.1.01/0002.681420

+ 17.100

 

 

 

 

 

2.1.1.01/0002.681430

+   5.000

 

 

 

 

 

1.2.6.05/0202.685610

+   3.300

 

 

 

 

 

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 132.332,13 €. Die Fördermittel belaufen sich auf 119.098,91 € bei einer 90%igen Förderquote.

 

Abzüglich des durch die Gemeinde zu tragenden nationalen Kofinanzierungsanteils in Höhe von 29.774,73 € erhält die Gemeinde somit 89.324,18 € an Fördermitteln ausgezahlt.

 

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Anlagen

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