Beschlussvorlage - 2017/NK/0725

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Neukalen beschließt die Aufstellung der 4. Änderung des Flächen-nutzungsplanes der Stadt Neukalen für folgende Teilflächen:

 

1. Fläche des ehemaligen LPG-Geländes am Salemer Weg (Änderung der Darstellungen als

    „Fläche für die Landwirtschaft“ / Ausweisung von Bauflächen mit dem Entwicklungsgebot

    „gemischte Bauflächen“, ca. 6 ha) - Ä 1- 

 

2. Flächen südlich der Peene zwischen der Ferienhaussiedlung Teterower Peene und dem

    Ortsrand (Überplanung des Sondergebietes „Beherbergung/Tourismus“ und der Klein-

    gartenflächen nördlich der Garagen / Neuordnung und Ausweisung von Bauflächen mit

    dem Entwicklungsgebot Sondergebiet „Wochenendhausgebiet“ auf Teilflächen entlang der

    Garagen und von privater Grünflächen parallel zur Peene, ca. 4 ha) - Ä 2 -

 

3. Fläche zwischen der Bebauung am Warsower Weg und der Parkanlage an der Peene

    (Änderung der Darstellungen von Grünflächen Zweckbestimmung „Kleingarten“ /

    Ausweisung von Bauflächen mit dem Entwicklungsgebot „Sondergebiet Erholung,

    Zweckbestimmung Ferienhausgebiet“, ca. 2 ha) - Ä 3 -   

 

Der Geltungsbereich ist in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

 

Ziel und Zweck der Planung ist die Überprüfung bisheriger Entwicklungsziele bezüglich Wohnbau-, Gewerbe- und Tourismusflächen in einzelnen Teilbereichen und dahingehende Anpassung des Flächennutzungsplanes an die zukünftige städtebauliche Entwicklung im Stadtgebiet. 

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 Kommunalverfassung M-V

§§ 1-2 und 5 Baugesetzbuch

 

Die Stadt Neukalen verfügt seit dem 10.01.2009 über einen wirksamen Flächennutzungs-plan. Zwischenzeitlich wurden 3 Änderungsverfahren durchgeführt Außerdem erfolgte eine Berichtigung im Zusammenhang mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Gewerbegebiet Nord“. 

Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Über die Erforderlichkeit entscheidet die Gemeinde nach § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB im Rahmen ihrer Planungshoheit.

Der Bauausschuss hat in seinen Sitzungen am 22.02.2017, 14.09.2017, 19.10.2017 und 23.11.2017 über die Änderung des Flächennutzungsplanes beraten. Zusätzlich hat am 19.10.2017 eine Abstimmung zwischen dem Landkreis, der Verwaltung und dem Planungsbüro stattgefunden. Der Bauausschuss empfiehlt die Änderung des Flächennutzungsplanes für die Teilbereiche 1- 3.  

 

Nach Abschluss des Verfahrens zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes soll eine Neubekanntmachung erfolgen, um alle bisherigen Änderungen zusammen zufassen.   

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Der Beschluss zur Auftragsvergabe wurde durch die Stadtvertretung am 28.09.2017 gefasst. Die nachverhandelte Auftragssumme beträgt 16.570,75 €.  In die Haushaltssatzung 2017 ist ein Betrag von 5.000,00 € unter der Haushaltsstelle 5.1.1.00.562510 eingestellt. Der Restbetrag wird in die Haushaltssatzungen 2018/19 eingestellt.  

 

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Anlagen

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