Beschlussvorlage - 2017/MC/1082

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der außerplanmäßige Aufwand im Sachkonto 01/1.1.1.00.525430 (Kostenerstattung an Gemeinden und Gemeindeverbände) in Höhe von 186.000 € zu Lasten des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 wird nachträglich genehmigt.

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben in folgenden Sachkonten:

 

Kto.

Betrag (in €)

6.1.1.00.401300

186.000

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Im § 6 des öffentlich- rechtlichen Vertrages zwischen dem Amt Malchin am Kummerower See und der Stadt Malchin ist die sogenannte Verwaltungskostenentschädigung geregelt.

Die Stadt Malchin ist geschäftsführend für das Amt und die amtsangehörigen Städte und Gemeinden und trägt somit auch die Verwaltungskosten, die durch das Amt zu refinanzieren sind.

Jährlich wird dafür eine Planung vollzogen, die maßgeblich Gegenstand des Amtshaushaltes ist. Am Jahresende wird eine Spitzabrechnung anhand der tatsächlichen Ausgaben vollzogen.

Basis der Spitzabrechnung sind die tatsächlichen Auszahlungen.

Die Spitzabrechnung wird als Anlage beigefügt. Daraus ergibt sich eine Überzahlung, die zu einer Rückzahlung an das Amt Malchin am Kummerower See führt.

Da diese Rückzahlung nicht geplant war, ist die nachträgliche Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe erforderlich.

Da der Rückzahlungsbetrag anteilig allen amtsangehörigen Städten und Gemeinden zusteht, wird dem Amtsausschuss empfohlen einen Beschluss zur anteiligen Auszahlung vorzunehmen. Dafür wurde im Zuge der Erstellung der Jahresrechnung für das Amt zum 31.12.2014 eine Rückstellung gebildet, die aufwandsneutral im Haushaltsjahr 2017 aufgelöst wird.

Für die Stadt Malchin wird im Zuge der Erarbeitung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 dann eine entsprechende Forderung eingebucht.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe oben.

Mit der Genehmigung der außerplanmäßigen Ausgabe erfolgt die Deckung des Aufwandes für den Rückzahlungsbetrag.

 

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Anlagen

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