Beschlussvorlage - 2017/MC/1103

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Durch den Landkreis MSE erfolgt eine neue Beteiligung der Stadt zum Bauantrag.Mit Beschluss Nr.MC1050 wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Der Antragsteller ist durch die an seinem Grundstück parkenden Gartenbesitzer der anliegenden Kleingarten-

anlage dermaßen beeinträchtigt (Lärm/Abgasbelastung), dass ein Festhalten an den Festsetzungen des B-Plan Nr.21 Am Kornbrink eine unbillige Härte darstellt. Diese Mauer ist nicht Stadtbild prägend, sondern bildet den Abschluss des Wohngebietes Am Kornbrink zur Parkplatzanlage der Kleingartenanlage.Der Beschluss MC-1050 wird aufgehoben.

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Einfriedung (zum Lärm-und Abgasschutz )mit einer maximalen Höhe von 2,0m und der Befreiung vom B-Plan Nr.21 in der Flur 28 auf dem Flurstück 82/51 wird stattgegeben.Dahingehend hat ein Rückbau durch den Antragsteller zu erfolgen Die errichtete Mauer ist mit kletternden und rankenden Pflanzen  gemäß B-Plan 6.7 Festsetzungen gemäß § 86 L-BauOPkt.3  zu begrünen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§22 KV Entscheidung der Gemeinde

§36 BauGB Stellungnahme der Gemeinde

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine,da es sich um einen privaten Bauantag handelt.

 

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