Beschlussvorlage - 2017/MC/1081

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der außerplanmäßige Aufwand im Sachkonto 01/6.1.1.00.525430 (Kostenerstattung an Gemeinden und Gemeindeverbände) in Höhe von 435.300 € zu Lasten des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 wird nachträglich genehmigt.

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben in folgenden Sachkonten:

 

Kto.             Betrag (in €)

6.1.1.00.411000107.600

6.1.1.00.40120022.900

6.1.2.00.47159018.100

6.1.1.00.54310060.800

6.1.1.00.442430111.400

6.1.1.00.40210049.400

6.1.1.00.40130058.900

1.1.1.00.4424303.500

4.2.4.01.432290        2.700

Gesamt:435.300

 

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Im § 6 des öffentlich- rechtlichen Vertrages zwischen dem Amt Malchin am Kummerower See und der Stadt Malchin ist die sogenannte Verwaltungskostenentschädigung geregelt.

Die Stadt Malchin ist geschäftsführend für das Amt und die amtsangehörigen Städte und Gemeinden und trägt somit auch die Verwaltungskosten, die durch das Amt zu refinanzieren sind.

Jährlich wird dafür eine Planung vollzogen, die maßgeblich Gegenstand des Amtshaushaltes ist. Am Jahresende wird eine Spitzabrechnung anhand der tatsächlichen Ausgaben vollzogen.

Basis der Spitzabrechnung sind die tatsächlichen Auszahlungen.

Die Spitzabrechnung wird als Anlage beigefügt. Daraus ergibt sich eine Überzahlung, die zu einer Rückzahlung an das Amt Malchin am Kummerower See führt.

Da diese Rückzahlung nicht geplant war, ist die nachträgliche Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe erforderlich.

Da der Rückzahlungsbetrag anteilig allen amtsangehörigen Städten und Gemeinden zusteht, hat der Amtsausschuss in seiner Sitzung am 15.12.2016 beschlossen, eine anteilige Auszahlung vorzunehmen. Dafür wurde im Zuge der Erstellung der Jahresrechnung für das Amt zum 31.12.2013 eine Rückstellung gebildet, die aufwandsneutral im Haushaltsjahr 2016 aufgelöst wird.

Für die Stadt Malchin wurde zum 31.12.2013 eine Forderung in Höhe von 129.847,50 € eingebucht. 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe oben.

Mit der Genehmigung der außerplanmäßigen Ausgabe erfolgt die Deckung des Aufwandes für den Rückzahlungsbetrag.

 

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Anlagen

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