Beschlussvorlage - 2017/MC/1080
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe aufgrund der Spitzabrechnung der Verwaltungskostenerstattung durch das Amt Malchin am Kummerower See im Zuge der Erstellung der Jahresrechnung zum 31.12.2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau M. Rißer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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08.11.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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06.12.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der außerplanmäßige Aufwand im Sachkonto 01/6.1.1.00.525430 (Kostenerstattung an Gemeinden und Gemeindeverbände) in Höhe von 270.300 € zu Lasten des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 wird nachträglich genehmigt.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben in folgenden Sachkonten:
Kto. | Betrag (in €) |
6.1.1.00.442430 | 85.600 |
6.1.1.00.543100 | 4.200 |
6.1.1.00.544210 | 3.300 |
5.4.8.00.415100 | 120.000 |
1.1.1.00.442430 | 5.000 |
1.1.1.00.479900 | 9.200 |
5.4.1.00.415100 | 14.700 |
4.2.4.00.415100 | 28.300 |
Gesamt: | 270.300 |
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Im § 6 des öffentlich- rechtlichen Vertrages zwischen dem Amt Malchin am Kummerower See und der Stadt Malchin ist die sogenannte Verwaltungskostenentschädigung geregelt.
Die Stadt Malchin ist geschäftsführend für das Amt und die amtsangehörigen Städte und Gemeinden und trägt somit auch die Verwaltungskosten, die durch das Amt zu refinanzieren sind.
Jährlich wird dafür eine Planung vollzogen, die maßgeblich Gegenstand des Amtshaushaltes ist. Am Jahresende wird eine Spitzabrechnung anhand der tatsächlichen Ausgaben vollzogen.
Basis der Spitzabrechnung sind die tatsächlichen Auszahlungen.
Die Spitzabrechnung wird als Anlage beigefügt. Daraus ergibt sich eine Überzahlung, die zu einer Rückzahlung an das Amt Malchin am Kummerower See führt.
Da diese Rückzahlung nicht geplant war, ist die nachträgliche Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe erforderlich.
Da der Rückzahlungsbetrag anteilig allen amtsangehörigen Städten und Gemeinden zusteht, hat der Amtsausschuss in seiner Sitzung am 15.12.2016 beschlossen, eine anteilige Auszahlung vorzunehmen. Dafür wurde im Zuge der Erstellung der Jahresrechnung für das Amt zum 31.12.2012 eine Rückstellung gebildet, die aufwandsneutral im Haushaltsjahr 2016 aufgelöst wird.
Für die Stadt Malchin wurde zum 31.12.2012 eine Forderung in Höhe von 84.240,00 € eingebucht.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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