Beschlussvorlage - 2017/MC/1095

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt auf der Grundlage des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Strietfeld“ der Stadt Malchin.

Die Begründung wird gebilligt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt die Genehmigung für die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Strietfeld“ der Stadt Malchin nach § 10 Abs. 2 BauGB beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zu beantragen.

Die Erteilung der Genehmigung der Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung nach § 10 a Absatz 1 BauGB während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.  

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

§ 10 BauGB

 

Anlass für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Strietfeld“ der Stadt Malchin ist das geplante Bauvorhaben zur Errichtung eines reinen Wohngebäudes in der Steinstraße 20/22 (Lückenschließung).

Das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Strietfeld“ der Stadt Malchin wurde mit Aufstellungsbeschluss der Stadtvertretung Malchin vom 08.03.2017 eingeleitet. Die Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte auf der Grundlage des Stadtvertreterbeschlusses vom 17.05.2017. Mit dem Satzungsbeschluss wird das Änderungsverfahren zunächst abgeschlossen. Sollte bis zum Satzungsbeschluss der Flächennutzungsplan nicht in Kraft getreten sein, ist die Genehmigung der Satzungs-änderung beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zu beantragen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine. Das Änderungsverfahren wurde durch die Verwaltung durchgeführt.

 

 

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Anlagen

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