Beschlussvorlage - 2017/MC/1094

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die während der Öffentlichkeits- und der Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2  und § 4 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden von der Stadtvertretung Malchin gemäß § 1 Abs. 7 BauGB auf der Grundlage der in der Anlage beigefügten Tabelle (Abwägungsprotokoll) abgewogen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

§ 1 Abs. 7 BauGB

 

Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 17.05.2017 den Entwurf der Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Strietfeld“ der Stadt Malchin gebilligt und zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Strietfeld“ erfolgte vom 12.06.2017 bis zum 14.07.2017. Parallel dazu wurde die Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der angrenzenden Gemeinden durchgeführt.

Im Rahmen des Beteiligungsverfahren wurden keine Einwände und Bedenken gegen die Satzungsänderung vorgebracht. 

Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen und privaten Belange bei der Aufstellung des Bauleitplans gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Da keine Einwände und Bedenken vorgebracht wurden, sind lediglich die Hinweise des Landesamtes für innere Verwaltung und der E.DIS AG bei der weiteren Planung zu berücksichtigen.   

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine. Das Änderungsverfahren wurde durch die Verwaltung durchgeführt.

 

 

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Anlagen

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