Beschlussvorlage - 2017/MC/1093

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt auf der Grundlage des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) und des § 86 LBauO M-V vom 18. April 2006, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21.Dezember 2015 (GVOBl. M-V S. 590) die Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Koesters Eck“ der Stadt Malchin, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B).

Die Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt die Genehmigung für die Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Koesters Eck“ nach § 10 Abs. 2 BauGB beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zu beantragen.

Die Erteilung der Genehmigung der Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung, Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Absatz 1 BauGB während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

§ 10 BauGB

§ 86 LBauO M-V

 

Das mit Aufstellungsbeschluss vom 10.12.2014 (2014/MC/694) eingeleitete Bauleitplan-verfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Koesters Eck“ wird mit dem Satzungsbeschluss zunächst abgeschlossen.  Danach ist die Genehmigung der Satzungsänderung beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zu beantragen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Stadt Malchin entstehen keine Kosten. Der Vorhabenträger übernimmt gemäß städtebaulichem Vertrag vom 28.10.2014 sämtliche Kosten für die städtebauliche Planung und zwar die gesamte Verfahrensabwicklung der B-Planänderung nach dem BauGB. 

 

 

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Anlagen

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