Beschlussvorlage - 2017/MC/1092

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die während der Öffentlichkeits- und der Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden von der Stadtvertretung Malchin gemäß § 1 Abs. 7 BauGB auf Grundlage der in der Anlage beigefügten Tabelle (Abwägungsprotokoll) abgewogen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

§ 1 Abs. 7 BauGB

 

Die Stadtvertretung Malchin hat in ihrer Sitzung am 17.05.2017 den Entwurf der Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Koesters Eck“ gebilligt und zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 4. Änderung des B-Planes Nr. 9Koesters Eck erfolgte vom 12.06. bis 14.07.2017. Parallel dazu wurde die Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der angrenzenden Gemeinden durchgeführt.

Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen und privaten Belange bei der Aufstellung des Bauleitplans gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Das beigefügte Abwägungsprotokoll stellt die für die Abwägung relevanten Inhalte der eingegangenen Stellungnahmen dar und macht begründete Angaben zur Berücksichtigung oder Nicht-Berücksichtigung der Einwände, Bedenken und Hinweise.

 

Aus der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen ergeben sich für die 4. Änderung des B-Planes Nr. 9 gemäß den Darstellungen des Abwägungsprotokolls nur geringfügige Änderungen bzw. Ergänzungen. Diese Änderungen und Ergänzungen berühren nicht die Grundzüge der Planung, so dass gemäß BauGB keine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden muss.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Stadt Malchin entstehen keine Kosten. Der Vorhabenträger übernimmt gemäß städtebaulichem Vertrag vom 28.10.2014 sämtliche Kosten für die städtebauliche Planung und zwar die gesamte Verfahrensabwicklung der B-Planänderung nach dem BauGB.

 

 

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Anlagen

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