Beschlussvorlage - 2017/MC/1079
Grunddaten
- Betreff:
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Kostenspaltungsbeschluss aus Anlass der Erhebung von Straßenbaubeiträgen für die Erneuerung der Beleuchtung an der Dorfstraße am Sportplatz in Scharpzow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Frau S. Dahm
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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18.10.2017
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Satzung der Stadt Malchin über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen vom 10.11.2016.
Nach der ständigen Rechtsprechung des OVG Greifswald entsteht für eine beitragsfähige Straßenbaumaßnahme, welche sich nicht auf alle Teile (Teileinrichtungen) dieser Anlage erstrecken, nur dann die sachliche Beitragsplicht als Voraussetzung für die Erhebung endgültiger Straßenbaubeiträge, wenn auch ein Beschluss zur Kostenspaltung vorliegt.
Unter Kostenspaltung wird die getrennte (endgültige) Abrechnung einer straßenbaulichen Maßnahme für eine Teileinrichtung einer Verkehrsanlage verstanden.
Die Dorfstraße am Sportplatz in Scharpzow wurde bereits 1999 als Maßnahme der Flurneuordnung im Rahmen des Landw. Weges Nr. 4 Scharpzow - Kölpin ohne die Teileinrichtungen Beleuchtung und Gehweg ausgebaut.
Im Interesse der Finanzlage der Stadt Malchin ist eine Kostenspaltung notwendig, weil der Gehweg demnächst nicht erneuert wird. Die Beleuchtung ist ihrer Funktion nach selbständig nutzbar.
