Beschlussvorlage - 2017/GIE/0447
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für die Umstellung der Heizung der Schule Gielow auf einen erneuerbaren
Energieträger
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Gielow
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr A. Harpeng
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gielow
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Entscheidung
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05.10.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Für die Umstellung der Heizung der Schule Gielow auf einen erneuerbaren Energieträger wird eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 12.000 € genehmigt.
Die Deckung erfolgt aus Mehreinzahlungen im Produktsachkonto 2.1.1.01/0002.681430 (Einzahlungen aus Investitionszuwendungen vom öffentlichen Bereich) in
Höhe von 5.000 € sowie aus Minderauszahlungen im Produktsachkonto 5.4.1.00/0010.785300 (Maßnahme Gielower Mühle und Grundstückszufahrt) in Höhe von
7.000 €.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 KVEntscheidung der Gemeinde
Für die fachgerechte Herstellung der Heizungsanlage wurden Nachträge erforderlich, die zu dieser nochmaligen Kostensteigerung geführt haben.
Folgende Nachträge wurden erforderlich:
- 1. Nachtrag: Ertüchtigen der Decke auf F-90 und Herstellung einer Raumhöhe von 2.50 m
- 2. Nachtrag: Erneuerung der Kaltwasserleitung (ehemals verbautes Fabrikat nicht mehr
lieferbar)
-3. Nachtrag: Auf Grund des desolaten Zustandes der E-Anlage musste diese komplett
erneuert werden
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Sachkonto: | Betrag € | Erg.-HH | Fin.-HH (investiv) | einmalig | laufend | Bemerkungen |
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Ausgaben: |
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8/2.1.1.01/0002.785200 | 12.000 |
| x | x |
| Erhöhte Auszahlungen |
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Einnahmen: |
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8/2.1.1.01/0002.681430 | 5.000 |
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| Mehreinnahmen |
8/5.4.1.00/0010.785300 | 7.000 |
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| Minderauszahlung Gielower Mühle |
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich nunmehr auf 135.299,26 €.
Beim Fördermittelgeber wurden die zusätzlichen Kosten angezeigt und eine Erhöhung der bereits bewilligten Zuwendung beantragt. Da derzeitig keine Zusage des Fördermittelgebers vorliegt, müssen die zusätzlichen Mittel anderweitig finanziert werden.
Beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wurde über die Richtlinie für die Förderung von investiven Maßnahmen in den Gemeinden ein Antrag auf Zuwendung für diese Maßnahme gestellt und nunmehr in Höhe von 5.059,76 € bewilligt. Dieser Betrag wird zur Deckung der Mehrauszahlungen eingesetzt.
Die für die Maßnahme „Gielower Mühle und Grundstückszufahrt“ eingeplanten Eigenanteile der Gemeinde werden im Haushaltsjahr 2017 nicht benötigt und werden teilweise zur Finanzierung dieser Maßnahme verwendet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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