Beschlussvorlage - 2017/GIE/0447

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Für die Umstellung der Heizung der Schule Gielow auf einen erneuerbaren Energieträger wird eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 12.000 € genehmigt.

Die Deckung erfolgt aus Mehreinzahlungen im Produktsachkonto 2.1.1.01/0002.681430 (Einzahlungen aus Investitionszuwendungen vom öffentlichen Bereich) in

Höhe von 5.000 € sowie aus Minderauszahlungen im Produktsachkonto 5.4.1.00/0010.785300 (Maßnahme Gielower Mühle und Grundstückszufahrt) in Höhe von

7.000 €.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KVEntscheidung der Gemeinde

 

Für die fachgerechte Herstellung der Heizungsanlage wurden Nachträge erforderlich, die zu dieser nochmaligen Kostensteigerung geführt haben.

Folgende Nachträge wurden erforderlich:

- 1. Nachtrag: Ertüchtigen der Decke auf F-90 und Herstellung einer Raumhöhe von 2.50 m

- 2. Nachtrag: Erneuerung der Kaltwasserleitung (ehemals verbautes Fabrikat nicht mehr

  lieferbar)

-3. Nachtrag: Auf Grund des desolaten Zustandes der E-Anlage musste diese komplett 

  erneuert werden

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Sachkonto:

   Betrag

       €

Erg.-HH

Fin.-HH

(investiv)

einmalig

laufend

Bemerkungen

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

8/2.1.1.01/0002.785200

12.000

 

x

x

 

Erhöhte Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

8/2.1.1.01/0002.681430

5.000

 

 

 

 

Mehreinnahmen

8/5.4.1.00/0010.785300

7.000

 

 

 

 

Minderauszahlung Gielower Mühle

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich nunmehr auf 135.299,26 €.

 

Beim Fördermittelgeber wurden die zusätzlichen Kosten angezeigt und eine Erhöhung der bereits bewilligten Zuwendung beantragt. Da derzeitig keine Zusage des Fördermittelgebers vorliegt, müssen die zusätzlichen Mittel anderweitig finanziert werden.

 

 

Beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wurde über die Richtlinie für die Förderung von investiven Maßnahmen in den Gemeinden ein Antrag auf Zuwendung für diese Maßnahme gestellt und nunmehr in Höhe von 5.059,76 € bewilligt. Dieser Betrag wird zur Deckung der Mehrauszahlungen eingesetzt.

 

Die für die Maßnahme „Gielower Mühle und Grundstückszufahrt“ eingeplanten Eigenanteile der Gemeinde werden im Haushaltsjahr 2017 nicht benötigt und werden teilweise zur Finanzierung dieser Maßnahme verwendet.

 

 

 

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Anlagen

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