Beschlussvorlage - 2017/FAU/0312
Grunddaten
- Betreff:
-
Zukunftsfähigkeit der Gemeinde Faulenrost nach § 2 Abs. 1 GLeitbildG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Faulenrost
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau S. Kunkel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Faulenrost
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Entscheidung
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10.10.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Faulenrost beschließt aufgrund der als Anlage beigefügten Selbsteinschätzung, dass die Gemeinde Faulenrost im Sinne des § 2 GleitbildG zukunftsfähig ist.
Unter Berücksichtigung der eigenen und der Situation benachbarter Gemeinden steht die Gemeinde Faulenrost jedoch freiwilligen Fusionen offen gegenüber.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
GleitbildG
Begründung:
Die Zukunftsfähigkeit der Gemeinde Faulenrost ist in allen 4 Bereichen der Selbsteinschätzung mit über 50 % der Teilpunktwerte gegeben.
Im Gesamtergebnis weist die Gemeinde Faulenrost 63 Punkte auf.
Damit ist für die Gemeinde Faulenrost mit 63 % der maximal erreichbaren Punkte die Zukunftsfähigkeit gegeben.
Nach § 2 Abs.1 GLeitbildG hat jede amtsangehörige Gemeinde anhand des Leitbildes eine Selbsteinschätzung ihrer Zukunftsfähigkeit vorzunehmen, über die letztlich ein Beschluss der Gemeinde- bzw. Stadtvertretung mit einem Gesamtergebnis (Zukunftsfähig/ nicht Zukunftsfähig) zu fassen ist.
Das Ministerium für Inneres und Europa hat versichert, dass das Ergebnis der Selbsteinschätzung lediglich eine Grundlage für eine eigenverantwortliche Entscheidung über freiwillige Fusionen darstellt.
Durch den Städte- und Gemeindetag wurde in Zusammenarbeit mit den Koordinatoren eine Handreichung mit Empfehlungen herausgegeben, wie die Selbsteinschätzung konkret durchzuführen und – in Punkten - zu bewerten ist.
Diese Handreichung wurde bei der vorliegenden Selbsteinschätzung angewandt.
Liegt die Gesamtsumme der einzelnen Punkte über 50 kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die Stadt bzw. Gemeinde- ggfs. gerade noch- zukunftsfähig ist.
Jeder Gemeinde steht es allerdings- gerade bei einer nur knappen Überschreitung dieses Wertes- frei, dennoch nicht von einer Zukunftsfähigkeit in den bestehenden Gemeindegrenzen auszugehen, weil bsp.weise in einem von der Gemeinde als besonders wichtig erachtetem Themenbereich nur wenige Punkte erreicht wurden oder eine negative Entwicklung in einzelnen Bereichen zu erwarten ist.
Auch Gemeinden, die auf der Grundlage des erreichten Punktwertes von der Zukunftsfähigkeit ihrer Struktur ausgehen, sollten in Ansehung der Situation benachbarter Gemeinden darüber entscheiden, ob sie dennoch für Fusionen offenstehen, um tragfähige Gemeindestrukturen ggfs. auch jenseits der bestehenden Gemeindegrenzen zu ermöglichen.
Das angewendete Punktesystem verteilt sich auf die im Leitbild verankerten vier Bereiche:
- Qualität und Quantität der Aufgabenwahrnehmung
- Vitalität und Verbundenheit der örtlichen Gemeinschaft
- Zustand der örtlichen Demokratie
- Dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit
Je Themenbereich können max. 25 Punkte erreicht werden, wobei jeder Bereich gleichwertig betrachtet wird. Es erfolgt keine Priorisierung.
In der Gemeinde Faulenrost wurden in den einzelnen Bereichen des Leitbildes folgende Punkte erreicht:
Bereich | Erreichte Punktzahl |
Qualität und Quantität der Aufgabenwahrnehmung | 16 |
Vitalität und Verbundenheit der örtlichen Gemeinschaft | 15 |
Zustand der örtlichen Demokratie | 18 |
Dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit | 14 |
Insgesamt ist somit festzustellen, dass die Gemeinde Faulenrost in allen vier Bereichen des Leitbildes mehr als 50 % der möglichen Gesamtpunktzahl erreicht hat.
Die Zukunftsfähigkeit der Gemeinde Faulenrost ist aufgrund der erreichten Gesamtpunktzahl gegeben.
Die Einzelpunktvergabe im jeweiligen Themenbereich ist aus der Anlage 1 ersichtlich.
Woraus die einzelnen Punkte rekrutiert werden, ergibt sich aus der beigefügten Handreichung (Anlage 2).
Die Ergebnisse der Selbsteinschätzung wurden am 04.07.2017 und 10.07.2017 auf Basis einer Informationsvorlage im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Faulenrost diskutiert und zur Kenntnis genommen.
Die Koordinierungsstelle wurde im Erarbeitungsprozess einbezogen.
Im Ergebnis der Prüfung durch die Koordinierungsstelle wurden mit Schreiben vom 22.08.2017 (Anlage 3) entsprechende Anmerkungen zur Selbsteinschätzung gegeben.
Unter I wurde zu I a) – Feuerwehr – angemerkt, dass die volle Punktzahl von 4 vergeben wird, wenn die Gemeinde eine personell und technisch gut ausgestattete sowie durchgehend einsatzbereite Feuerwehr (inkl. Jugendfeuerwehr) vorhält. In der Selbsteinschätzung wird aufgezeigt, dass es eine einsatzbereite Feuerwehr gibt. Es ist für die Koordinierungsstelle nicht nachvollziehbar, ob die Gemeindewehr personell und technisch angemessen ausgestattet ist und ob sie dauerhaft einsatzbereit ist. Es ist in der Selbsteinschätzung auch nicht erkennbar, ob es eine Jugendfeuerwehr in der Gemeinde gibt. Somit kann die Koordinierungsstelle anhand der Selbsteinschätzung nicht nachvollziehen, ob es gerechtfertigt ist, die volle Punktzahl zu geben.
Die Gemeinde Faulenrost verfügt über eine personell und technisch gut ausgestattete und einsatzbereite Feuerwehr. Des Weiteren gibt es in der Gemeinde eine Jugendfeuerwehr.
Bei der durch das Bürgeramt erstellten tabellarischen Beurteilung handelt es sich um eine reine Aufzählung von Fakten und deren Bewertung mit Punkten. Die einzelnen Faktoren wurden im Haupt- und Finanzausschuss ausführlich diskutiert.
Es wurde hier die maximale Punktzahl vergeben, da die Gemeinde die Anforderungen an I a) – personell und technisch gut ausgestattete sowie durchgehend einsatzbereite Feuerwehr (inkl. Jugendfeuerwehr) - erfüllt.
Zu I b) – Freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben – wurde angemerkt, dass es hier auf die Impulsgebung durch die Gemeinde (-organe) ankommt. Aus den Formulierungen der vorliegenden Selbsteinschätzung kann nicht entnommen werden, inwieweit die Gemeinde bei den beschriebenen Angeboten impulsgebende Kraft ist.
Die durch das Bürgeramt erstellte tabellarische Beurteilung stellt eine reine Aufzählung von Fakten dar. Dabei wurde entsprechend berücksichtigt, dass die Gemeinde die aufgeführten Veranstaltungen initiiert, finanziert und vorbereitet.
Des Weiteren wurden Ausführungen i. Z. m. der Kita und deren Wertigkeit bei der Selbsteinschätzung gemacht.
Bei der Ermittlung der Einzelpunktwerte sowohl unter I b) und II d) wurde die Kita angemessen berücksichtigt.
Zu I c) wurde ausgeführt, dass bei der Datenermittlung unter I c) – Relation zwischen Selbstverwaltungskosten und erfüllten Aufgaben – die Werte aus der aktuellen Haushaltsplanung herangezogen werden sollten.
Durch die Verwaltung wurde die Berechnung erneut auf der Grundlage der Plandaten 2017 vorgenommen. Im Ergebnis bleibt es bei I c) bei der Höchstpunktzahl 7.
Unter II f) – Zuzugsrate – wurde angemerkt, dass in der Daten- und Auswertungstabelle bereits 1 Punkt vorgetragen war.
Hier lag lediglich ein Schreibfehler in der Datenauflistung des Bürgeramtes vor.
Im Daten- und Erfassungsblatt der Koordinierungsstelle wurde mit 1 Punkt gerechnet.
Zu IV a) – Rubikon - wurde angemerkt, dass die Leistungsfähigkeit der Gemeinde dauernd weggefallen und auch mittelfristig kein jahresbezogener Haushaltsausgleich möglich sei.
Dieser Aussage kann seitens der Verwaltung nicht gefolgt werden.
Die Auswertung über Rubikon ergab, dass die Gemeinde Faulenrost eine gefährdete dauernde Leistungsfähigkeit aufweist.
Laut Handreichung zur Vornahme und Bewertung nach den §§ 2 und 3 GleitbildG sind in diesem Fall 5 Punkte zu vergeben.
Aus Sicht der Verwaltung scheint es sich hier um einen Fehler bei der Beurteilung durch die Koordinierungsstelle zu handeln.
Unter II wurde darauf verwiesen, dass die Einlassung in der Beschlussvorlage, dass die Gemeinde Faulenrost freiwilligen Fusionen offen gegenüber steht, nicht mit dem sogenannten Starterbeschluss gemäß § 12 Abs. 1 KV M-V gleichzusetzen ist.
Im Falle der Aufnahme von Fusionsgesprächen mit anderen Städten und Gemeinden wird die Gemeindevertretung informiert und der entsprechende Beschluss in die Beratungsfolge gegeben.t
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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200,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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892,2 kB
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