Beschlussvorlage - 2017/NK/0699

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Peenestadt Neukalen beschließt aufgrund der als Anlage beigefügten Selbsteinschätzung, dass die Stadt Neukalen im Sinne des § 2 GleitbildG zukunftsfähig ist. Unter Berücksichtigung der Situation benachbarter Gemeinden steht die Peenestadt Neukalen jedoch freiwilligen Fusionen offen gegenüber.

 

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

GleitbildG

 

Begründung:

Die Zukunftsfähigkeit der Peenestadt Neukalen ist in den Bereichen I bis III mit mehr als 70 % der Gesamtpunktwerte in den einzelnen Teilbereichen gegeben. In dem Bereich IV ist die Zukunftsfähigkeit mit 9 von 25 Punkten (36 %) nicht gegeben.

Die Peenestadt Neukalen erreicht im Gesamtergebnis 69 Punkte.

Damit ist für die Stadt mit 69 % der maximal erreichbaren Punkte die Zukunftsfähigkeit gegeben.

 

Nach § 2 Abs.1 GLeitbildG hat jede amtsangehörige Gemeinde anhand des Leitbildes eine Selbsteinschätzung ihrer Zukunftsfähigkeit vorzunehmen, über die letztlich ein Beschluss der Gemeinde- bzw. Stadtvertretung mit einem Gesamtergebnis (zukunftsfähig/ nicht zukunftsfähig) zu fassen ist.

Das Ministerium für Inneres und Europa hat versichert, dass das Ergebnis der Selbsteinschätzung lediglich eine Grundlage für eine eigenverantwortliche Entscheidung über freiwillige Fusionen darstellt.

 

Durch den Städte- und Gemeindetag wurde in Zusammenarbeit mit den Koordinatoren eine Handreichung mit Empfehlungen herausgegeben, wie die Selbsteinschätzung konkret durchzuführen und – in Punkten- zu bewerten ist.

Diese Handreichung wurde bei der vorliegenden Selbsteinschätzung angewandt.

 

Liegt die Gesamtsumme der einzelnen Punkte über 50 kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die Stadt bzw. Gemeinde- ggfs. gerade noch- zukunftsfähig ist.

Jeder Gemeinde steht es allerdings- gerade bei einer nur knappen Überschreitung dieses Wertes- frei, dennoch nicht von einer Zukunftsfähigkeit in den bestehenden Gemeindegrenzen auszugehen, weil bsp.weise in einem von der Gemeinde als besonders wichtig erachtetem Themenbereich nur wenige Punkte erreicht wurden oder eine negative Entwicklung in einzelnen Bereichen zu erwarten ist.

Auch Gemeinden, die auf der Grundlage des erreichten Punktwertes von der Zukunftsfähigkeit ihrer Struktur ausgehen, sollten in Ansehung der Situation benachbarter Gemeinden darüber entscheiden, ob sie dennoch für Fusionen offenstehen, um tragfähige Gemeindestrukturen ggfs. auch jenseits der bestehenden Gemeindegrenzen zu ermöglichen.   

 

Das angewendete Punktesystem verteilt sich auf die im Leitbild verankerten vier Bereiche:

  • Qualität und Quantität der Aufgabenwahrnehmung
  • Vitalität und Verbundenheit der örtlichen Gemeinschaft
  • Zustand der örtlichen Demokratie
  • Dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit

 

Je Themenbereich können max. 25 Punkte erreicht werden, wobei jeder Bereich gleichwertig betrachtet wird. Es erfolgt keine Priorisierung.

 

In der Peenestadt Neukalen wurden in den einzelnen Bereichen des Leitbildes folgende Punkte erreicht:

 

Bereich

Erreichte Punktzahl

Qualität und Quantität der Aufgabenwahrnehmung

20

Vitalität und Verbundenheit der örtlichen Gemeinschaft

19

Zustand der örtlichen Demokratie

21

Dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit

9

 

Insgesamt ist somit festzustellen, dass die Peenestadt Neukalen in drei von vier Bereichen des Leitbildes mehr als 75 % der möglichen Punktzahl erreicht hat.

Die Zukunftsfähigkeit der Peenestadt Neukalen ist aufgrund der erreichten Gesamtpunktzahl gegeben.

 

Die Einzelpunktvergabe im jeweiligen Themenbereich ist aus der Anlage 1 ersichtlich.

Woraus die einzelnen Punkte rekrutiert werden, ergibt sich aus der beigefügten Handreichung (Anlage 2).

Die Ergebnisse der Selbsteinschätzung wurden am 29.06.2017 im vorab auf Basis einer Informationsvorlage im Hauptausschuss der Peenestadt Neukalen diskutiert und zur Kenntnis genommen.

 

Die Koordinierungsstelle wurde im Erarbeitungsprozess einbezogen.

 

Im Ergebnis der Prüfung durch die Koordinierungsstelle wurden mit Schreiben vom 22.08.2017 (Anlage 3) entsprechende Anmerkungen zur Selbsteinschätzung gegeben.

 

Unter I wurde zu I c) – Relation zwischen Selbstverwaltungskosten und erfüllten Aufgaben - ausgeführt, dass die Werte aus der aktuellen Haushaltsplanung herangezogen werden sollten.

Durch die Verwaltung wurde die Berechnung erneut auf der Grundlage der Plandaten 2017 vorgenommen. Im Ergebnis bleibt es bei I c) bei der Höchstpunktzahl 7.

 

Unter II wurde darauf verwiesen, dass die Einlassung in der Beschlussvorlage, dass die Peenestadt Neukalen freiwilligen Fusionen offen gegenüber steht, nicht mit dem sogenannten Starterbeschluss gemäß § 12 abs. 1 KV M-V gleichzusetzen ist.

 

Im Falle der Aufnahme von Fusionsgesprächen mit anderen amtsangehörigen Städten oder Gemeinden wird die Stadtvertretung informiert und der entsprechende Beschluss in die Beratungsfolge gegeben.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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