Beschlussvorlage - 2017/BAS/0290
Grunddaten
- Betreff:
-
Zukunftsfähigkeit der Gemeinde Basedow nach § 2 Abs. 1 GLeitbildG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Basedow
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau S. Kunkel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Basedow
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Entscheidung
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26.09.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Basedow beschließt aufgrund der als Anlage beigefügten Selbsteinschätzung, dass die Gemeinde Basedow im Sinne des § 2 GleitbildG zukunftsfähig ist. Unter Berücksichtigung der Situation benachbarter Gemeinden steht die Gemeinde Basedow jedoch freiwilligen Fusionen offen gegenüber.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
GleitbildG
Begründung:
Die Zukunftsfähigkeit der Gemeinde Basedow ist im Bereich IV – Dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit - mit 9 von 25 Punkten nicht gegeben. In den übrigen Bereichen erreicht die Gemeinde die Zukunftsfähigkeit.
Die Gemeinde Basedow weist im Gesamtergebnis 64 Punkte auf.
Damit ist für die Gemeinde mit 64 % der maximal erreichbaren Punkte die Zukunftsfähigkeit gegeben.
Nach § 2 Abs.1 GLeitbildG hat jede amtsangehörige Gemeinde anhand des Leitbildes eine Selbsteinschätzung ihrer Zukunftsfähigkeit vorzunehmen, über die letztlich ein Beschluss der Gemeinde- bzw. Stadtvertretung mit einem Gesamtergebnis (zukunftsfähig/ nicht zukunftsfähig) zu fassen ist.
Das Ministerium für Inneres und Europa hat versichert, dass das Ergebnis der Selbsteinschätzung lediglich eine Grundlage für eine eigenverantwortliche Entscheidung über freiwillige Fusionen darstellt.
Durch den Städte- und Gemeindetag wurde in Zusammenarbeit mit den Koordinatoren eine Handreichung mit Empfehlungen herausgegeben, wie die Selbsteinschätzung konkret durchzuführen und – in Punkten- zu bewerten ist.
Diese Handreichung wurde bei der vorliegenden Selbsteinschätzung angewandt.
Liegt die Gesamtsumme der einzelnen Punkte über 50, kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die Stadt bzw. Gemeinde- ggfs. gerade noch- zukunftsfähig ist.
Jeder Gemeinde steht es allerdings- gerade bei einer nur knappen Überschreitung dieses Wertes- frei, dennoch nicht von einer Zukunftsfähigkeit in den bestehenden Gemeindegrenzen auszugehen, weil bsp.weise in einem von der Gemeinde als besonders wichtig erachtetem Themenbereich nur wenige Punkte erreicht wurden oder eine negative Entwicklung in einzelnen Bereichen zu erwarten ist.
Auch Gemeinden, die auf der Grundlage des erreichten Punktwertes von der Zukunftsfähigkeit ihrer Struktur ausgehen, sollten in Ansehung der Situation benachbarter Gemeinden darüber entscheiden, ob sie dennoch für Fusionen offenstehen, um tragfähige Gemeindestrukturen ggfs. auch jenseits der bestehenden Gemeindegrenzen zu ermöglichen.
Das angewendete Punktesystem verteilt sich auf die im Leitbild verankerten vier Bereiche:
- Qualität und Quantität der Aufgabenwahrnehmung
- Vitalität und Verbundenheit der örtlichen Gemeinschaft
- Zustand der örtlichen Demokratie
- Dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit
Je Themenbereich können max. 25 Punkte erreicht werden, wobei jeder Bereich gleichwertig betrachtet wird. Es erfolgt keine Priorisierung.
In der Gemeinde Basedow wurden in den einzelnen Bereichen des Leitbildes folgende Punkte erreicht:
Bereich | Erreichte Punktzahl |
Qualität und Quantität der Aufgabenwahrnehmung | 18 |
Vitalität und Verbundenheit der örtlichen Gemeinschaft | 20 |
Zustand der örtlichen Demokratie | 17 |
Dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit | 9 |
Insgesamt ist somit festzustellen, dass die Gemeinde Basedow in drei von vier Bereichen des Leitbildes 68 – 80 % der möglichen Gesamtpunktzahl erreicht hat.
Die Zukunftsfähigkeit der Gemeinde ist aufgrund der erreichten Gesamtpunktzahl gegeben.
Die Einzelpunktvergabe im jeweiligen Themenbereich ist aus der Anlage 1 ersichtlich.
Woraus die einzelnen Punkte rekrutiert werden, ergibt sich aus der beigefügten Handreichung (Anlage 2).
Die Ergebnisse der Selbsteinschätzung wurden am 04.07.2017auf Basis einer Informationsvorlage in der Gemeindevertretung diskutiert und zur Kenntnis genommen.
Die Koordinierungsstelle wurde im Erarbeitungsprozess einbezogen.
Im Ergebnis der Prüfung durch die Koordinierungsstelle wurden mit Schreiben vom 22.08.2017 (Anlage 3) entsprechende Anmerkungen zur Selbsteinschätzung gegeben.
Unter I wurde zu I a) – einsatzbereite Feuerwehr - angemerkt, dass die volle Punktzahl von 4 vergeben wird, wenn die Gemeinde eine personell und technisch gut ausgestattete sowie durchgehend einsatzbereite Feuerwehr (inkl. Jugendfeuerwehr) vorhält. In der Selbsteinschätzung wird aufgezeigt, dass es eine einsatzbereite Feuerwehr gibt. Es ist für die Koordinierungsstelle nicht nachvollziehbar, ob die Gemeindewehr personell und technisch angemessen ausgestattet ist und ob sie dauerhaft einsatzbereit ist. Es ist in der Selbsteinschätzung auch nicht erkennbar, ob es eine Jugendfeuerwehr in der Gemeinde gibt. Somit kann die Koordinierungsstelle anhand der Selbsteinschätzung nicht nachvollziehen, ob es gerechtfertigt ist, die volle Punktzahl zu vergeben.
Die Gemeinde Basedow verfügt über eine personell und technisch gut ausgestattete Feuerwehr. Des Weiteren gibt es eine Jugendfeuerwehr in der Gemeinde Basedow.
Bei der durch das Bürgeramt erstellten tabellarischen Beurteilung handelt es sich um eine reine Aufzählung von Fakten und deren Bewertung in Punkten.
Es wurde die maximale Punktzahl vergeben, da die Gemeinde Basedow die Anforderungen an I a) – personell und technisch gut ausgestattete sowie durchgehend einsatzbereite Feuerwehr (inkl. Jugendfeuerwehr) - erfüllt.
Zu I b) – Freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben - wurde angemerkt, dass es hier auf die Impulsgebung durch die Gemeinde (-organe) ankommt. Aus den Formulierungen der vorliegenden Selbsteinschätzung kann nicht entnommen werden, inwieweit die Gemeinde bei den beschriebenen Angeboten impulsgebende Kraft ist.
Die durch das Bürgeramt erstellte tabellarische Beurteilung stellt einen reine Aufzählung von Fakten dar, Dabei wurde entsprechend berücksichtigt, dass die Gemeinde die aufgeführten Veranstaltungen initiiert, finanziert und vorbereitet.
Des Weiteren wurden Ausführungen i. Z. m. der Kita und deren Wertigkeit bei der Selbsteinschätzung gemacht.
Bei der Ermittlung der Einzelpunktwerte sowohl unter I b) und II d) wurde die Kita angemessen berücksichtigt.
Zu I c) wurde ausgeführt, dass für die Datenermittlung unter I c) – Relation zwischen Selbstverwaltungskosten und erfüllten Aufgaben – die Werte aus der aktuellen Haushaltsplanung herangezogen werden sollten.
Durch die Verwaltung wurde die Berechnung erneut auf der Grundlage der Plandaten 2017 vorgenommen. Im Ergebnis bleibt es bei I c) bei der Höchstpunktzahl 7.
Zu II g) – Belange Behinderter - weist die Koordinierungsstelle darauf hin, dass die volle Punktzahl (2) nur in Ansatz zu bringen ist, wenn eine erweiterte und besondere Beachtung der Belange von Behinderten vorliegt. Davon ist nur dann auszugehen, wenn z. B. Blindenwege und –ampeln, spezielle Rollstuhlwege o. ä. vorhanden sind.
Unter Berücksichtigung dieses Hinweises der Koordinierungsstelle muss festgestellt werden, dass die Vergabe der Maximalpunktzahl 2 bei der Beurteilung der Belange der Behinderten in der Gemeinde Basedow nicht angemessen scheint. Hier sollte nach Auffassung der Verwaltung 1 Punkt vergeben werden.
Damit reduziert sich die Gesamtpunktzahl auf 64 Punkte.
Die Zukunftsfähigkeit der Gemeinde Basedow ist auch dann noch gegeben.
Es erfolgte seitens Verwaltung die entsprechende Änderung in der Datenliste für Koordinatoren nach dem GleitbildG.
Unter II gab es im Zusammenhang mit der Informationsvorlage in der Gemeindevertretersitzung vom 4.7.2017 folgende Anmerkung:
Der in nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschluss der Gemeindevertretung ist rechtswidrig. Es wird auf § 29 Abs. 5 KV M-V verwiesen. Die Selbsteinschätzung ist in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Die Einlassung in der Beschlussvorlage, dass die Gemeinde Basedow freiwilligen Fusionen offen gegenüber steht ist nicht mit dem sogenannten Starterbeschluss gemäß § 12 Abs. 1 KV M-V gleichzusetzen.
In der Gemeindevertretung vom 04.07.2017 wurde die Informationsvorlage zur Zukunftsfähigkeit der Gemeinde Basedow versehentlich durch den Verfasser nichtöffentlich eingestellt. In der Sitzung wurde jedoch kein Beschluss zur Zukunftsfähigkeit der Gemeinde Basedow gefasst. Es wurde im nichtöffentlichen Teil über die Zukunftsfähigkeit der Gemeinde und die i. d. Z. durchzuführende Selbsteinschätzung diskutiert.
Dies widerspricht grundsätzlich dem § 29 Abs. 5 KV M-V.
Der tatsächliche Beschluss zur Zukunftsfähigkeit der Gemeinde Basedow wird in der Sitzung der Gemeindevertretung am 26.09.2017 im öffentlichen Teil herbeigeführt.
Gleiches wurde Frau Quiel von der Koordinierungsstelle des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte von Frau Kunkel in einem Telefonat am 28.08.2017 erläutert und zur Akte genommen.
Bei der Beschlussfassung zur Zukunftsfähigkeit der Gemeinde Basedow handelt es sich nicht um den sogenannten Starterbeschluss. Dies ist bekannt.
Im Falle der Aufnahme von Fusionsgesprächen mit anderen amtsangehörigen Städten und Gemeinden wird die Gemeindevertretung informiert und der entsprechende Beschluss in die Beratungsfolge gegeben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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200,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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