Beschlussvorlage - 2017/KU/0310
Grunddaten
- Betreff:
-
Zukunftsfähigkeit der Gemeinde Kummerow nach § 2 Abs. 1 GLeitbildG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Seegemeinde Kummerow
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau S. Kunkel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Seegemeinde Kummerow
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Entscheidung
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25.09.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kummerow beschließt aufgrund der als Anlage beigefügten Selbsteinschätzung, dass die Gemeinde Kummerow im Sinne des § 2 GleitbildG zukunftsfähig ist.
Unter Berücksichtigung der Situation benachbarter Gemeinden, steht die Gemeinde Kummerow jedoch freiwilligen Fusionen offen gegenüber
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
GleitbildG
Begründung:
Die Zukunftsfähigkeit der Gemeinde Kummerow ist in den Bereichen I und IV mit knapp unter 50 % der Gesamtpunktwerte der einzelnen Teilbereiche nicht gegeben. In den Bereichen II und III des Leitbildes erreicht die Gemeinde mit 52 und 72 % die Zukunftsfähigkeit.
Die Gemeinde Kummerow weist im Gesamtergebnis 51 Punkte auf.
Damit ist für die Gemeinde mit 51 % der maximal erreichbaren Punkte die Zukunftsfähigkeit gegeben.
Nach § 2 Abs.1 GLeitbildG hat jede amtsangehörige Gemeinde anhand des Leitbildes eine Selbsteinschätzung ihrer Zukunftsfähigkeit vorzunehmen, über die letztlich ein Beschluss der Gemeinde- bzw. Stadtvertretung mit einem Gesamtergebnis (Zukunftsfähig/ nicht Zukunftsfähig) zu fassen ist.
Das Ministerium für Inneres und Europa hat versichert, dass das Ergebnis der Selbsteinschätzung lediglich eine Grundlage für eine eigenverantwortliche Entscheidung über freiwillige Fusionen darstellt.
Durch den Städte- und Gemeindetag wurde in Zusammenarbeit mit den Koordinatoren eine Handreichung mit Empfehlungen herausgegeben, wie die Selbsteinschätzung konkret durchzuführen und – in Punkten- zu bewerten ist.
Diese Handreichung wurde bei der vorliegenden Selbsteinschätzung angewandt.
Liegt die Gesamtsumme der einzelnen Punkte über 50 kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die Stadt bzw. Gemeinde- ggfs. gerade noch- zukunftsfähig ist.
Jeder Gemeinde steht es allerdings- gerade bei einer nur knappen Überschreitung dieses Wertes- frei, dennoch nicht von einer Zukunftsfähigkeit in den bestehenden Gemeindegrenzen auszugehen, weil bsp.weise in einem von der Gemeinde als besonders wichtig erachtetem Themenbereich nur wenige Punkte erreicht wurden oder eine negative Entwicklung in einzelnen Bereichen zu erwarten ist.
Auch Gemeinden, die auf der Grundlage des erreichten Punktwertes von der Zukunftsfähigkeit ihrer Struktur ausgehen, sollten in Ansehung der Situation benachbarter Gemeinden darüber entscheiden, ob sie dennoch für Fusionen offenstehen, um tragfähige Gemeindestrukturen ggfs. auch jenseits der bestehenden Gemeindegrenzen zu ermöglichen.
Das angewendete Punktesystem verteilt sich auf die im Leitbild verankerten vier Bereiche:
- Qualität und Quantität der Aufgabenwahrnehmung
- Vitalität und Verbundenheit der örtlichen Gemeinschaft
- Zustand der örtlichen Demokratie
- Dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit
Je Themenbereich können max. 25 Punkte erreicht werden, wobei jeder Bereich gleichwertig betrachtet wird. Es erfolgt keine Priorisierung.
In der Gemeinde Kummerow wurden in den einzelnen Bereichen des Leitbildes folgende Punkte erreicht:
Bereich | Erreichte Punktzahl |
Qualität und Quantität der Aufgabenwahrnehmung | 12 |
Vitalität und Verbundenheit der örtlichen Gemeinschaft | 13 |
Zustand der örtlichen Demokratie | 18 |
Dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit | 8 |
Insgesamt ist somit festzustellen, dass die Gemeinde Kummerow in zwei von vier Bereichen des Leitbildes mehr als 50 % der möglichen Gesamtpunktzahl erreicht hat.
Die Zukunftsfähigkeit der Gemeinde Kummerow ist aufgrund der erreichten Gesamtpunktzahl insgesamt dennoch knapp gegeben.
Die Einzelpunktvergabe im jeweiligen Themenbereich ist aus der Anlage 1 ersichtlich.
Woraus die einzelnen Punkte rekrutiert werden, ergibt sich aus der beigefügten Handreichung (Anlage 2).
Die Ergebnisse der Selbsteinschätzung wurden am 03.07.2017 im vorab auf Basis einer Informationsvorlage im Hauptausschuss der Gemeinde Kummerow diskutiert und zur Kenntnis genommen.
Die Koordinierungsstelle wurde im Erarbeitungsprozess einbezogen.
Im Ergebnis der Prüfung durch die Koordinierungsstelle wurden mit Schreiben vom 22.08.2017 (Anlage 3) entsprechende Anmerkungen zur Selbsteinschätzung gegeben.
Unter I wurde zu I b) – Freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben – angemerkt, dass es hier auf die Impulsgebung durch die Gemeinde(-organe) ankommt. Aus den Formulierungen der vorliegenden Selbsteinschätzung kann nicht entnommen werden, inwieweit die Gemeinde bei den beschriebenen Angeboten impulsgebende Kraft ist.
Die durch das Bürgeramt erstellte tabellarische Beurteilung stellt eine reine Aufzählung von Fakten dar. Dabei wurde entsprechend berücksichtigt, dass die Gemeinde die aufgeführten Veranstaltungen initiiert, finanziert und vorbereitet.
Des Weiteren wurden Ausführungen i. Z. m. der Kita und deren Wertigkeit bei der Selbsteinschätzung gemacht.
Bei der Ermittlung der Einzelpunktwerte sowohl unter I b) als auch unter II d) wurde die Kita angemessen berücksichtigt.
Zu I c) wurde ausgeführt, dass für die Datenermittlung unter I c) – Relation zwischen Selbstverwaltungskosten und erfüllten Aufgaben – die Werte aus der aktuellen Haushaltsplanung herangezogen werden sollten.
Durch die Verwaltung wurde die Berechnung erneut auf der Grundlage der Plandaten 2017 vorgenommen. Im Ergebnis bleibt es bei I c) bei der Höchstpunktzahl 7.
Zu II f) – Zuzugsrate – wurde angemerkt, dass in der Daten- und Auswertungstabelle bereits 2 Punkte vorgetragen waren.
Hier lag lediglich ein Schreibfehler in der Datenauflistung des Bürgeramtes vor.
Im Daten- und Erfassungsblatt der Koordinierungsstelle wurde mit 2 Punkten gerechnet.
Unter II wurde darauf verwiesen, dass die Einlassung in der Beschlussvorlage, dass die Gemeinde Kummerow freiwilligen Fusionen offen gegenüber steht nicht mit dem sogenannten Starterbeschluss gemäß § 12 Abs. 1 KV M-V gleichzusetzen ist.
Im Falle der Aufnahme von Fusionsgesprächen mit anderen amtsangehörigen Städten oder Gemeinde wird die Gemeindevertretung informiert und der entsprechende Beschluss in die Beratungsfolge gegeben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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200,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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709,2 kB
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