Beschlussvorlage - 2017/MC/1053
Grunddaten
- Betreff:
-
Zukunftsfähigkeit der Stadt Malchin nach § 2 Abs. 1 GLeitbildG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau S. Kunkel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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13.09.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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18.10.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Malchin beschließt aufgrund der als Anlage beigefügten Selbsteinschätzung, dass die Stadt Malchin im Sinne des § 2 GLeitbildG zukunftsfähig ist.
Unter Berücksichtigung der Situation benachbarter Gemeinden, steht die Stadt Malchin jedoch freiwilligen Fusionen offen gegenüber.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
GLeitbildG
Begründung:
Die Zukunftsfähigkeit der Stadt Malchin ist in allen 4 Themenbereichen des Leitbildes gegeben.
Die Bewertung nach § 2 Abs. 1 GLeitbildG (Gemeindeleitbildgesetz) führt unter Anwendung der Handreichung zu folgendem Ergebnis:
Die Stadt Malchin weist im Gesamtergebnis 77 Punkte auf.
Nach § 2 Abs.1 GLeitbildG hat jede amtsangehörige Gemeinde, anhand des Leitbildes eine Selbsteinschätzung ihrer Zukunftsfähigkeit vorzunehmen, über die letztlich ein Beschluss der Gemeinde- bzw. Stadtvertretung mit einem Gesamtergebnis (zukunftsfähig/nicht zukunftsfähig) zu fassen ist.
Das Ministerium für Inneres und Europa hat versichert, dass das Ergebnis der Selbsteinschätzung lediglich eine Grundlage für eine eigenverantwortliche Entscheidung über freiwillige Fusionen darstellt.
Durch den Städte- und Gemeindetag wurde in Zusammenarbeit mit den Koordinatoren eine Handreichung mit Empfehlungen herausgegeben, wie die Selbsteinschätzung konkret durchzuführen und – in Punkten- zu bewerten ist.
Diese Handreichung wurde bei der vorliegenden Selbsteinschätzung angewandt.
Liegt die Gesamtsumme der einzelnen Punkte über 50 kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die Stadt bzw. Gemeinde - ggfs. gerade noch - zukunftsfähig ist.
Jeder Gemeinde steht es allerdings - gerade bei einer nur knappen Überschreitung dieses Wertes - frei, dennoch nicht von einer Zukunftsfähigkeit in den bestehenden Gemeindegrenzen auszugehen, weil beispielsweise in einem von der Gemeinde als besonders wichtig erachtetem Themenbereich nur wenige Punkte erreicht wurden, oder eine negative Entwicklung in einzelnen Bereichen zu erwarten ist.
Auch Gemeinden, die auf der Grundlage des erreichten Punktwertes von der Zukunftsfähigkeit ihrer Struktur ausgehen, sollten in Ansehung der Situation benachbarter Gemeinden darüber entscheiden, ob sie dennoch für Fusionen offenstehen, um tragfähige Gemeindestrukturen ggfs. auch jenseits der bestehenden Gemeindegrenzen zu ermöglichen.
Das angewendete Punktesystem verteilt sich auf die im Leitbild verankerten vier Bereiche:
- Qualität und Quantität der Aufgabenwahrnehmung
- Vitalität und Verbundenheit der örtlichen Gemeinschaft
- Zustand der örtlichen Demokratie
- Dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit
Je Themenbereich können max. 25 Punkte erreicht werden, wobei jeder Bereich gleichwertig betrachtet wird. Es erfolgt keine Priorisierung.
In der Stadt Malchin wurden in den einzelnen Bereichen des Leitbildes folgende Punkte erreicht:
Bereich | Erreichte Punktzahl |
Qualität und Quantität der Aufgabenwahrnehmung | 22 |
Vitalität und Verbundenheit der örtlichen Gemeinschaft | 21 |
Zustand der örtlichen Demokratie | 19 |
Dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit | 15 |
Insgesamt ist somit festzustellen, dass die Stadt Malchin in allen vier Bereichen des Leitbildes mehr als 60 % der möglichen Gesamtpunktzahl erreicht hat.
Die Zukunftsfähigkeit der Stadt Malchin ist folglich in allen vier Bereichen des Leitbildes gegeben.
Die Einzelpunktvergabe im jeweiligen Themenbereich ist aus der Anlage 1 ersichtlich.
Woraus die einzelnen Punkte rekrutiert werden, ergibt sich aus der beigefügten Handreichung (Anlage 2).
Die Ergebnisse der Selbsteinschätzung wurden am 27.06.2017 im Vorab auf Basis einer Informationsvorlage im Hauptausschuss der Stadt Malchin diskutiert und zur Kenntnis genommen.
Die Koordinierungsstelle wurde im Erarbeitungsprozess einbezogen.
Im Ergebnis der Prüfung durch die Koordinierungsstelle wurden mit Schreiben vom 10.08.2017 (Anlage 3) entsprechende Anmerkungen zur Selbsteinschätzung gegeben.
Unter I. wurde ausgeführt, dass für die Datenermittlung unter I c) – Relation zwischen Selbstverwaltungskosten und erfüllten Aufgaben - die Werte aus der aktuellen Haushaltsplanung herangezogen werden sollten.
Durch die Verwaltung wurde die Berechnung erneut auf Grundlage der Plandaten 2017 vorgenommen. Im Ergebnis bleibt es bei I c) bei der Höchstpunktzahl 7.
Unter II. wurde darauf verwiesen, dass die Einlassung in der Beschlussvorlage, dass die Stadt Malchin freiwilligen Fusionen offen gegenüber steht, nicht mit dem sogenannten Starterbeschluss gemäß § 12 Abs. 1 KV M-V gleichzusetzen ist.
Im Falle der Aufnahme von Fusionsgesprächen mit anderen amtsangehörigen Städten oder Gemeinden wird die Stadtvertretung informiert und der entsprechende Beschluss in die Beratungsfolge gegeben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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195 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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524,2 kB
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