Beschlussvorlage - 2016/MC/907
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 28 "Lindenstraße" der Stadt Malchin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadt Malchin
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Vorberatung
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12.09.2016
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11.09.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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18.10.2017
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadt Malchin
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt auf der Grundlage des § 10 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 28 „Lindenstraße“ der Stadt Malchin bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B).
Die Begründung wird gebilligt.
Der Bürgermeister wird beauftragt die Genehmigung der Satzung beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 28 „Lindenstraße“ der Stadt Malchin ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 Kommunalverfassung M-V
§§ 9, 10, 13a BauGB
Das seit 2013 laufende Bauleitplanverfahren soll nun mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen werden. Der Abwägungsbeschluss wurde durch die Stadtvertretung bereits am 19.10.2016 gefasst, damit der Vorhabenträger die Baugenehmigung auf der Grundlage des Standes nach § 33 BauGB beantragen konnte.
Unmittelbar vor Satzungsbeschluss war noch ein Änderungswunsch des Vorhabenträgers zu berücksichtigen. Die Firma REWE verwendet bei den heutigen Märkten keine klassischen Einkaufswagensammelbox mehr; die Einkaufswagen werden unter dem Vordach des REWE-Marktes abgestellt und die Einkaufswagenreihen durch Metallgeländer voneinander getrennt. Somit ist keine dreiseitige, sondern nur eine zweiseitige Abschirmung erforderlich. Das Schallgutachten vom 29.07.2017 wurde angepasst und neu in der Fassung vom 30.08.2017 erstellt (s. Anlage).
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Stadt Malchin fallen keine Kosten an. Die TERRA Grundstücksgesellschaft Zwönitz
mbH Weimar ist Auftraggeber für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 28
„Lindenstraße“ der Stadt Malchin und übernimmt die Kosten für die städtebauliche Planung
und zwar die gesamte Verfahrensabwicklung der Bebauungsplanung bis zur Genehmigung
derselben nach dem BauGB. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt
Malchin und dem Vorhabenträger wurde am 01.09.2015 abgeschlossen
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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653,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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12,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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4
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(wie Dokument)
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247,8 kB
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5
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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6
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(wie Dokument)
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836,8 kB
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