Beschlussvorlage - 2017/MC/1050

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Für die Errichtung einer Einfriedung (Lärmschutz und Abgasschutz) in der Gemarkung Malchin, Flur 28, Flurstück 82/51 wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV Entscheidung der Gemeinde

§ 36 BauGB Stellungnahme der Gemeinde

Das Grundstück des Antragstellers liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.21 “Am Kornbrink“ der Stadt Malchin. Die Festlegungen unter Punkt 5 des Textteils dieses Bebauungsplanes, werden nicht eingehalten.

Eine bis ca. 2,5 m hohe Mauer, wie beantragt und bereits ausgeführt, ist laut B-Plan

unzulässig.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine, da es sich um ein privates Bauvorhaben handelt.

 

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Anlagen

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