Beschlussvorlage - 2017/KU/0308
Grunddaten
- Betreff:
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Kostenspaltungsbeschluss aus Anlass der Erhebung von Straßenbaubeiträgen für den Ausbau der Gehwege und der Beleuchtung der Dorfstraße 2 in Kummerow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Seegemeinde Kummerow
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Frau S. Dahm
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Seegemeinde Kummerow
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Entscheidung
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25.09.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Für die Erhebung der Straßenbaubeiträge wird eine Kostenspaltung laut § 6 der Straßenbaubeitragssatzung für die Abrechnung der Gehwege und der Beleuchtung der Baumaßnahme Ausbau der Dorfstraße (Anlagenverlauf vom Kreuzungsbereich der Bushaltestelle bis zum Ortsausgang / Kleingartenanlage) in Kummerow beschlossen.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Satzung der Gemeinde Kummerow über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straße, Wegen und Plätzen
Nach der ständigen Rechtsprechung des OVG Greifswald entsteht für eine beitragsfähige Straßenbaumaßnahme, welche sich nicht auf alle Teile (Teileinrichtungen) dieser Anlage erstrecken, nur dann die sachliche Beitragsplicht als Voraussetzung für die Erhebung endgültiger Straßenbaubeiträge, wenn auch ein Beschluss zur Kostenspaltung vorliegt.
Unter Kostenspaltung wird die getrennte (endgültige) Abrechnung einer straßenbaulichen Maßnahme für eine Teileinrichtung einer Verkehrsanlage verstanden.
Die Dorfstraße (Anlagenverlauf vom Kreuzungsbereich Bushaltestelle bis zum Ortsausgang / Kleingartenanlage) in Kummerow wurde bereits 2013/14 ohne Teileinrichtung Fahrbahn und Straßenentwässerung erneuert und ausgebaut.
Im Interesse der Finanzlage der Gemeinde Kummerow ist eine Kostenspaltung notwendig, weil die Fahrbahn und Straßenentwässerung demnächst nicht erneuert wird. Der Gehweg und die Beleuchtung sind ihrer Funktion nach selbständig nutzbar.
