Beschlussvorlage - 2017/KU/0307

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Für die Erhebung der Straßenbaubeiträge wird eine Kostenspaltung laut § 6 der Straßenbaubeitragssatzung für die Abrechnung der Gehwege und Beleuchtung der Baumaßnahme  Ausbau der Dorfstraße (Anlagenverlauf vom Kreuzungsbereich der Kreisstraße K 3  bis zum Kreuzungsbereich Bushaltestelle / Neubaublock) in Kummerow beschlossen.

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

 

Satzung der Gemeinde Kummerow über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straße, Wegen und Plätzen

 

Nach der ständigen Rechtsprechung des OVG Greifswald entsteht für eine beitragsfähige Straßenbaumaßnahme, welche sich nicht auf alle Teile (Teileinrichtungen) dieser Anlage erstrecken, nur dann die sachliche Beitragsplicht als Voraussetzung für die Erhebung endgültiger Straßenbaubeiträge, wenn auch ein Beschluss zur Kostenspaltung vorliegt.

Unter Kostenspaltung wird die getrennte (endgültige) Abrechnung einer straßenbaulichen Maßnahme für eine Teileinrichtung einer Verkehrsanlage verstanden.

Die Dorfstraße (Anlagenverlauf vom Kreuzungsbereich der Kreisstraße K 3 bis zum Kreuzungsbereich Bushaltestelle / Neubaublock) in Kummerow wurde bereits 2013/14 ohne Teileinrichtung Fahrbahn  und Straßenentwässerung erneuert und ausgebaut.

Im Interesse der Finanzlage der Gemeinde Kummerow ist eine Kostenspaltung notwendig, weil die Fahrbahn und Straßenentwässerung demnächst nicht erneuert wird. Die Gehwege und die Beleuchtung sind ihrer Funktion nach selbständig nutzbar.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Sachkonto:

   Betrag

       €

Erg.-HH

Fin.-HH

(investiv)

einmalig

laufend

Bemerkungen

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

5.4.1.00/0001.682590

45.000,00 €

 

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