Beschlussvorlage - 2017/MC/1046

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die beigefügte 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Malchin für das Haushaltsjahr 2017 einschl. der Anlagen wird beschlossen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Für 2017 besteht nach § 63 GemHVO-Doppik ein Wahlrecht, ob die Bestimmungen der GemHVO-Doppik in der bis zum 05.06.2016 geltenden Fassung oder in der seit dem 06.06.2016 geltenden Fassung Anwendung finden soll.

 

Für die vorliegende Nachtragshaushaltssatzung und –planung wurde von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht und die Bestimmungen der bis zum 05.06.2016 geltenden Fassung der GemHVO-Doppik in Anwendung gebracht.

 

Zu den weiteren Aspekten im Zusammenhang mit der vorliegenden Nachtragshaushalts-planung wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Anlage

 

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Anlagen

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