Beschlussvorlage - 2017/KU/0305

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Der Jahresabschluss der Gemeinde Kummerow zum 31.12.2013 wird gemäß § 60 Absatz

    5 Satz 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)

    festgestellt.

 

2. Dem Bürgermeister wird gemäß § 60 Absatz 5 Satz 2 KV M-V für den vom Jahres-

    abschluss abgedeckten Zeitraum Entlastung erteilt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Kummerow zum 31.12.2013 gemäß § 3a KPG M-V am 11.07.2017 geprüft. Der Rechnungsprüfungs-ausschuss hat das Ergebnis in einem Prüfbericht und einem abschließenden Prüfungs-vermerk zusammengefasst.

 

Die Bilanzsumme beträgt 4.987.758,66 €. Das wirtschaftliche Eigenkapital beträgt 83,02% des Gesamtvermögens. Das Eigenkapital zum 31.12.2013 beträgt 3.074.639,69 €.

Die Ergebnisrechnung des Haushaltsjahres schließt zum 31.12.2013 mit einem Jahresfehlbetrag von 25.983,95 € ab. Die Finanzrechnung des Haushaltsjahres zum 31.12.2013 schließt mit einem Defizit in Höhe von 88.126,45 € ab.

 

Nach der Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses und zur Entlastung des Bürgermeisters ist dies der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen.

Gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V erfolgt dann die öffentliche Bekanntmachung und die öffentliche Auslegung.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Ergebnisse werden vorgetragen und fließen in die Rechnungslegung des Folgejahres ein.

 

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Anlagen

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