Beschlussvorlage - 2017/KU/0304
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 und Entlastung des Bürgermeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Seegemeinde Kummerow
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Herr A. Vonthien
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Seegemeinde Kummerow
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Entscheidung
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17.07.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Der Jahresabschluss der Gemeinde Kummerow zum 31.12.2012 wird gemäß § 60 Absatz
5 Satz 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)
festgestellt.
2. Dem Bürgermeister wird gemäß § 60 Absatz 5 Satz 2 KV M-V für den vom Jahres-
abschluss abgedeckten Zeitraum Entlastung erteilt.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Kummerow zum 31.12.2012 gemäß § 3a KPG M-V am 11.07.2017 geprüft. Der Rechnungsprüfungs-ausschuss hat das Ergebnis in einem Prüfbericht und einem abschließenden Prüfungs-vermerk zusammengefasst.
Die Bilanzsumme beträgt 4.800.391,82 €. Das wirtschaftliche Eigenkapital beträgt 82,72 % des Gesamtvermögens. Das Eigenkapital zum 31.12.2012 beträgt 3.090.314,32 €. Die Ergebnisrechnung des Haushaltsjahres schließt zum 31.12.2012 mit einem Jahresergebnis von +/- 0,00 € ab. Die Finanzrechnung des Haushaltsjahres zum 31.12.2012 schließt mit einem Defizit von 130.882,77 € ab.
Nach der Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses und zur Entlastung des Bürgermeisters, ist dies der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V erfolgt dann die öffentliche Bekanntmachung und die öffentliche Auslegung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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