Beschlussvorlage - 2017/GIE/0436

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Gielow beschließt auf der Grundlage des § 6 Abs. 5 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29.05.2017 (BGBl. I S. 1298), die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gielow.

 

Die Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt die Genehmigung der 1. Änderung des Flächennutzungs-planes beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zu beantragen.

Die Erteilung der Genehmigung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Flächennutzungsplan mit Begründung, Umweltbericht und der Zusammenfassenden Erklärung zur Berücksichtigung der Umweltbelange während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.    

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22    Kommunalverfassung M-V – Entscheidung der Gemeinde

§§ 5,6 BauGB – Inhalt/Genehmigung des Flächennutzungsplanes

 

Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gielow war erforderlich, da das Plangebiet zur Errichtung der Photovoltaikanlage im wirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für Abgrabungen, Gewinnung von Bodenschätzen und als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen war. Es wurde eine Änderung in Sondergebiet „Photovoltaik“ vorgenommen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgte im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 Photovoltaik-Anlage Kieswerk Peenhäuser“ der Gemeinde Gielow.

Das Änderungsverfahren wurde mit Aufstellungsbeschluss vom 26.05.2016 eingeleitet. Danach erfolgte die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Öffentlichkeitsbeteiligung einschließlich Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden. 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Gemeinde Gielow entstehen keine Kosten. Die MES Solar XV GmbH & Co KG ist Auftraggeber für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gielow und trägt die Kosten des Verfahrens. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag wurde zwischen der Gemeinde Gielow und der MES Solar XV GmbH & Co. KG abgeschlossen. 

 

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