Beschlussvorlage - 2010/MC/104
Grunddaten
- Betreff:
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Rückbau und Neubau eines vorhandenen Gartenhauses in der Flur 5, Gemarkung Malchin, Flurstück 46/1
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- FBII - Bau-, Ordnungs- und Liegenschaftsverwaltung
- Verantwortlicher:
- Frau C. Pinno
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadt Malchin
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Vorberatung
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25.01.2010
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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24.02.2010
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
B-Plan Nr. 9 „Kösters Eck“
§ 36 BauGB Stellungnahme der Gemeinde
Das vorhandene Gebäude hat Bestandsschutz und kann instand gesetzt werden. Bei einem Abriss entfällt der Bestandschutz und das Gebäude kann aufgrund des vorliegenden B- Planes nicht wieder aufgebaut werden.
In den textlichen Festsetzungen des B-Planes Nr. 9 „Kösters Eck“ im Pkt 3.2 ist festgelegt, dass Nebengebäude im Sinne des §14 BauNVO Abs.1 nicht zulässig sind, des weiteren sind Garagen und Carports unzulässig. Der § 31 BauGB legt fest, welche Voraussetzungen für eine Befreiung erforderlich sind, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt sein sollen.
Durch den Bauantrag werden die Grundzüge der Planung jedoch berührt, sodass für eine Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes kein Raum gegeben ist.
Die im B-Plan festgesetzte Fläche zur Überbauung ist außerdem bereits durch die vorhandene Bebauung mit den Bootshäusern erfüllt. (2400m² sind im B-Plan festgesetzt )
