Beschlussvorlage - 2017/BAS/0280

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Basedow stellt die Zuweisung in Höhe von 1852,06 € in den Haushalt 2017 zur Finanzierung des Wohnsitzgemeindeanteils ein.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Auf der Grundlage eines Zuweisungsvertrages für die Verbesserung der Kindertagesförderung zwischen dem Landkreis MSE und dem Land Mecklenburg-Vorpommern erhält die Gemeinde Basedow eine Zuweisung in der oben genannten Höhe. Über die Verwendung ist bis zum 31.03.2018 ein Nachweis zu erbringen. Die Zuweisung kann für die Finanzierung des Wohnsitzgemeindeanteils oder für spezielle Projekte verwendet werden. Der Sozialausschuss hat vorgeschlagen, die Zuweisung zur Finanzierung des Wohnsitzgemeindeanteils zu verwenden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Sachkonto:

   Betrag

       €

Erg.-HH

Fin.-HH

(investiv)

einmalig

laufend

Bemerkungen

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

,00 €

 

 

 

 

 

 

,00 €

 

 

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

3.6.1.00.414430

1852,06 €

x

 

x

 

 

 

,00 €

 

 

 

 

 

 

 

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