Beschlussvorlage - 2017/MC/1015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von 8 bis 12 Wohnungseinheiten in der Flur 34 auf dem Flurstück 99 Gemarkung Malchin, wird vorbehaltlich der Stellungnahme durch den WZV erteilt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Auf dem Flurstück 99 in der Flur 33 Gemarkung Malchin war ein Spielplatz, dieser wurde zurückgebaut und ist nicht mehr Bestandteil des Spielplatzkonzeptes der Stadt Malchin.

Die Stadt ist Eigentümer der Fläche

§ 36 BauGB Stellungnahme der Gemeinde

§ 34 BauGB Bauen im Innenbereich, die beantragte Bebauung ist im Rahmen des § 34 BauGB vorhandene Bebauung und der näheren Umgebung zulässig und städtebaulich sinnvoll.

§22 KV Entscheidung der Gemeinde

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine,da es sich um einen privaten Bauantrag handelt.

 

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